I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 16. Januar 2001 in den Schuldsprüchen dahin geändert, daß
1.
der Angeklagte des versuchten Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der Sachbeschädigung in drei Fällen schuldig ist, 2.
hinsichtlich des früheren Mitangeklagten L. die tateinheitliche Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort entfällt.
II. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
III. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen seines Rechtsmittels aufzuerlegen.
Von Rechts wegen.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "versuchten Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, eines weiteren Falles des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, eines Falles der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie jeweils zwei Fällen der Sachbeschädigung in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort" zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt und gegen ihn Maßregeln nach §§ 69, 69 a StGB angeordnet. Den ...
















