Beschluss vom 13. Dezember 2000 Az. 2 StR 485/00 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
13. Dezember 2000
Aktenzeichen:
2 StR 485/00
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Tenor
1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 13. Juni 2000 im Strafausspruch dahin abgeändert, daß der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt wird.
2.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.
Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen für das Revisionsverfahren wird abgesehen.
















