Urteil vom 10. Juli 2001 Az. 5 StR 240/01 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
10. Juli 2001
Aktenzeichen:
5 StR 240/01
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Januar 2001 wird verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

- Von Rechts wegen -

 
Tatbestand
 
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, zu vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hat keinen Erfolg.

1.

Am 20. August 2000 überfiel der 22jährige unbestrafte Angeklagte nachts kurz nach 23 Uhr in Berlin-Hellersdorf auf dunkler Straße im Abstand von zehn Minuten zwei junge Frauen. Der Angeklagte war beträchtlich alkoholisiert mit höchstens 2,42 ä und infolgedessen möglicherweise in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. An die 17jährige S trat er von hinten heran, hielt ihr Mund und Augen zu, brachte sie zu Boden und berührte die sich heftig wehrende junge Frau kräftig und nachhaltig über der Kleidung im Schambereich. Er versuchte, sie am Tragriemen ihres Rucksacks ins Gebüsch zu ziehen. Sie konnte durch Preisgabe des Rucksacks entfliehen. Kurz danach umfaßte der Angeklagte von hinten den Halsder 15jährigen N , hielt ihr den Mund zu, brachte sie zu Boden, öffnete ihre Hose und berührte sie unter der Kleidung am Unterleib und an der Brust. Der Angeklagte entfernte sich, als eine Frau, die ...

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