Auf die Revision des Beklagten und die Anschlußrevison des Klägers wird -mit Ausnahme eines abgewiesenen Zinsbetrags für August 1994 in Höhe von 1.400 DM nebst weiteren 12,5 % Zinsen seit dem 21. August 1996 und insoweit unter Zurückweisung der Anschlußrevision -das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 21. Januar 1999 aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen. Tatbestand Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von 80.000 DM in Anspruch, die er ihm für Frau Monika K. Anfang September 1994 zur Anlage bei der P. F. C. GmbH (künftig: PFC) in bar übergeben haben will. Die Weiterleitung dieser Summe an die PFC habe in zwei Teilbeträgen von je 40.000 DM am 30. September 1994 und 31. Januar 1995 erfolgen sollen. In der Zwischenzeit habe der Beklagte mit den Geldern spekulieren dürfen und hierfür dem Kläger monatliche Zinsen von 1.400 DM ab September 1994 (in erster Instanz noch ab August 1994, für sechs Monate 8.400 DM) versprochen.
Der auf Zahlung von 88.400 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 31. Januar 1995 gerichteten Klage hat das Landgericht mit Ausnahme der vor dem 21. August 1996 (Zustellung des Mahnbescheids) liegenden Verzugszinsen stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Kammergericht die Vertragszinsen von 8.400 DM abgewiesen sowie ...