Urteil vom 13. November 2001 Az. X ZR 224/99 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
13. November 2001
Aktenzeichen:
X ZR 224/99
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das am 9. Dezember 1999 verkündete Urteil des 4. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen.

 
Tatbestand

Die Klägerin verlangt von der Beklagten Schadensersatz aus Mängelhaftung.

Die Klägerin erteilte der Beklagten Ende 1994/Anfang 1995 den Auftrag, eine Tankanlage für ihren neuen Betriebshof in S. zu errichten. Hierbei sollte sie die Tanksäule von dem früheren Betriebshof abbauen und auf dem neuen Betriebsgelände montieren. Den erforderlichen 50.000 l Dieseltank bezog die Beklagte in betriebsbereitem Zustand von der Firma L. in P.. Dieser wurde auf einen Betonsockel gestellt. Die zur Tanksäule führende Rohrzuleitung montierte auftrags der Beklagten deren Streithelferin, die S. GmbH, K.. Der Tank wurde auf Veranlassung der Klägerin am 19. Oktober 1995 befüllt; am Nachmittag des 20. Oktober 1995 waren die von der Streithelferin der Beklagten durchgeführten Montagearbeiten beendet. Am selben Tag wurden mehrere Betankungsvorgänge durchgeführt. Tags darauf wurde festgestellt, daß infolge eines defekten Heberventils am Tank rund 8000 l Dieselöl ausgelaufen und in das umliegende Erdreich eingesickert waren.

Mit ihrer am 10. Juli 1997 beim Landgericht eingegangenen und der Beklagten am 17. Juli 1997 ...

 
Gründe

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