Urteil vom 18. Oktober 2001 Az. I ZR 91/99 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
18. Oktober 2001
Aktenzeichen:
I ZR 91/99
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Januar 1999 aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen.

 
Tatbestand

Die Beklagte räumte in einem Lizenzvertrag vom 26. August/12. September 1994 der Klägerin das Recht ein, das Fotomaterial, die Drehbücher und die Synchronfassungen der geplanten Fernsehserie "Die Bibel -Das Alte Testament" für eine Buchreihe zu verwenden. Nach dem Vertrag hatte die Klägerin eine Garantiesumme von 1,5 Mio. DM zu zahlen, von der (zuzüglich Mehrwertsteuer) 500.000 DM bei Unterzeichnung des Vertrages durch die Klägerin, je 350.000 DM am 30. Juni 1995 und 30. Juni 1996 sowie 300.000 DM am 30. Juni 1997 zu entrichten waren. In den Besonderen Vertragsbedingungen des Lizenzvertrages ist (unter Nr. 1) bestimmt:

"Teilt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer nicht binnen 12 Monaten nach Abschluß dieses Vertrages mit, daß die TV-Produktion zur Ausstrahlung in Deutschland durch einen hier ansässigen Vollprogrammsender erworben wurde, so kann der Lizenznehmer von diesem Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts zahlt der Lizenzgeber geleistete Lizenzvergütungen an den Lizenznehmer zurück; weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen."

Federführende Koproduzentin der geplanten 21 Episoden der Fernsehserie war die T. -Film GmbH ...

 
Gründe

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