Urteil vom 2. Februar 2000 Az. XII ZR 25/98 - BGH
Gericht:
BGH
Datum:
2. Februar 2000
Aktenzeichen:
XII ZR 25/98
Typ:
Urteil
Verfahrensgang:
Details
Info
 
Text
 
Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 16. Zivilsenats -Senat für Familiensachen -des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 30. Dezember 1997 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Von Rechts wegen.

 
Tatbestand

Die Klägerin verlangt von der Beklagten gemäß § 1368 BGB Zahlung des Betrages, den die Beklagte aus der Rückzahlung von Wertpapieren erlangt hat.

Diese Wertpapiere hatte der Ehemann der Klägerin, mit der er im gesetzlichen Güterstand lebt, ohne deren Zustimmung der Beklagten verpfändet. Die Verpfändung erfolgte zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche, die der Beklagten gegen den Ehemann der Klägerin zustehen.

Die Beklagte übernahm eine Bürgschaft über 300.000 DM für eine gegen den Ehemann der Klägerin gerichtete Darlehensforderung; außerdem schloß sie mit dem Ehemann einen Avalkredit-Rahmenvertrag über 440.000 DM und räumte ihm einen Kontokorrentkredit über 100.000 DM ein. Zum 20. Januar 1990 kündigte die Beklagte die dem Ehemann gewährten Darlehen. Die in den Wertpapieren verbrieften Forderungen wurden in der Folgezeit zur Rückzahlung fällig. Die Beklagte brachte die Beträge dem Konto des Ehemannes der Klägerin gut, dessen Darlehensschuld gegenüber der Beklagten sich dadurch verminderte.

Die Klägerin behauptet, mit der ...

 
Gründe

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