Abmahnsichere Widerrufsbelehrung für mehr Sicherheit im Onlinehandel
Onlineshop Betreiber sowie auch andere Gewerbetreibende und selbständige Händler, die ihre Produkte über Onlinemarktplätze wie Amazon oder eBay anbieten, unterliegen einer gewissen Informationspflicht, welche gesetzlich geregelt ist. Diese besagt, dass eine Notwendigkeit dazu besteht, den Verbraucher über sein gegebenes Widerrufsrecht vor dem Kauf aufzuklären und darüber hinaus ein Muster für den Widerruf zur Verfügung zu stellen, dass vom Verbraucher genutzt werden kann. Diese Vorlage verpflichtet zwar den Verbraucher nicht zur Nutzung, kann aber den Widerruf deutlich vereinfachen. Die Widerrufsrecht Vorlage kann ebenso als Dokument verschickt oder auch elektronisch auf der Webseite zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist, dass sie dem Kunden einfach zugänglich gemacht wird und der Händler den Eingang bestätigt. Eine Zuwiderhandlung sowie auch die Bereitstellung einer falschen oder veralteten Widerrufsrecht Vorlage gelten als Rechtsverstoß und können durch Mitbewerber oder auch Verbraucherschutz durch eine Abmahnung geahndet werden.
Kann man eine Abmahnung durch Widerrufsrecht Vorlage vermeiden?
Grundsätzlich ist eine rechtssichere Widerrufsrecht Vorlage eine gute Möglichkeit, eine Abmahnung durch Mitbewerber, Verbraucherschutz etc. weitestgehend zu vermeiden. Allerdings sollte man darauf achten, woher man eine solche bezieht. Zwar werden entsprechende Vorlagen kostenlos zum Download im Internet angeboten, jedoch ist hier nicht grundsätzlich sichergestellt, dass diese stimmig sind, durch einen Juristen geprüft oder der aktuellen Gesetzeslage angepasst. Eine Rechtssicherheit ist an dieser Stelle daher nicht grundsätzlich gewährleistet. Wesentlich sicherer ist es, einen entsprechend geschulten Juristen zu beauftragen und sich von diesem umfassend beraten zu lassen. Hierbei besteht allerdings der Nachteil, dass entsprechende Leistungen sehr kostenintensiv sein können. Wesentlich günstiger und trotzdem rechtssicher ist die Nutzung eines Händlerschutzpaketes, welches rechtskonforme und aktuelle Rechtstexte beinhaltet, die stetig aktualisiert werden. So können Händler die notwendigen Informationen immer an die neuste Gesetzeslage anpassen und es besteht keine tatsächliche Grundlage für eine Abmahnung.
Was ist Bestandteil des neuen Widerrufsrechts seit 2014
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Widerrufsrechts von 2014 ist die Vereinheitlichung des Widerrufsrechts selbst für alle EU-Mitgliedsstaaten, so dass der Internetkauf, auch EU-übergreifend, für den Verbraucher erleichtert wird, weil keine unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zu beachten sind. Gemäß den geltenden Gesetzesregelungen steht es Verbrauchern zu, den Widerruf gegenüber dem Händler innerhalb einer Frist von 14 Tagen auszusprechen. Diese Frist beginnt mit Eingang der Widerrufsbelehrung bzw. mit dem Eingang der Waren beim Verbraucher. Das Widerrufsrecht beträgt 12 Monate, selbst dann, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nicht ausreichend zugänglich gemacht wird.
Wie sollte man sich bei Abmahnung verhalten?
Bei Eingang einer Abmahnung sollte grundsätzlich geprüft werden, wer diese Abmahnung ausgesprochen hat und wie sich der abgemahnte Sachverhalt in der Abmahnung darstellt. Denn nicht immer ist eine Abmahnung auch in vollem Umfang gerechtfertigt. Gerade dann, wenn vorab juristische Beratung stattgefunden hat, sollte man diese auch nach Abmahnung wieder in Anspruch nehmen, da durch die Erstellung der Widerrufsbelehrung durch einen Juristen eigentlich Sicherheit geschaffen werden soll und der beratende Anwalt der erste Ansprechpartner sein sollte, wenn trotz rechtsicherer Texte eine Bemängelung der Belehrung durch eine Abmahnung erfolgt. Dies gilt auch bei der Nutzung aktueller Händlerschutz-Pakete, bei denen der Händler eine Haftungsübernahmegarantie erhält, die bei Abmahnung in jedem Fall greift.
Händlerschutz Schutzpaket

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