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Wiki zum Rechtsthema Schmerzensgeld

Informationen zum Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine entgeltliche Entschädigung für Nichtvermögensschäden, wie Körperverletzung, Verletzung der Gesundheit, der sexuellen Selbstbestimmung und auch Freiheitsentziehung. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht nach billigem Ermessen, aber in Abhängigkeit der Art und Schwere der verletzenden Handlung festgesetzt. Gesetzliche Regelungen zum Schmerzensgeld sind in § 253 BGB verankert. Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist abtretbar und vererblich, aber nicht pfändbar und er dient als Ausgleich (Ausgleichsfunktion) und Genugtuung (Genugtuungsfunktion).

Die Höhe des Schmerzensgeldes ergibt sich aus Urteilen anderer Gerichte, wobei diese Werte nicht bindend sind und der Richter nach seinem Ermessen davon abweichen kann.

Erfolgt die Geltendmachung des Schmerzensgeldes mittels unbeziffertem Klageantrag, kann man den Problemen einer genauen Bestimmung entgehen.
Ausgleichsfunktion
Durch die Ausgleichsfunktion soll der zugefügte Schaden ausgeglichen werden. Hierbei macht die Rechtsprechung keinen Unterschied, ob die Zahlung von Schmerzensgeld nur durch eine Gefährdungshaftung gestützt wird oder durch eine Haftung aus Fahrlässigkeit.

Beachtung finden hierbei folgende Kriterien:
  1. Art und Schwere der Primärverletzung, die damit verbundenen Operationen sowie die Dauer der Heilbehandlung
  2. Dauer und Stärke der Schmerzen
  3. Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
  4. Dauerschaden und Minderung der Erwerbstätigkeit
  5. Psychische Beeinträchtigungen und Scheitern von Partnerschaften und Familien.
Genugtuungsfunktion
Die gesetzliche Neuregelung bemisst der Genugtuungsfunktion weniger Bedeutung bei als der Ausgleichsfunktion. Sie soll lediglich bei vorsätzlichen Taten bzw. Taten mit grober Fahrlässigkeit Beachtung finden. Bei einer strafrechtlichen Verurteilung des Schädigers entfällt aber die Genugtuungsfunktion keinesfalls.

Beachtung finden hierbei folgende Kriterien:
  1. Schwere des Verschuldens des Schädigers
  2. Wirtschaftliche Verhältnisse von Geschädigtem und Schädiger
  3. Verzögerte Regulierung.

Verwandte "Schmerzensgeld" Rechtsbegriffe

Medizinrecht, Arzneimittel, Pflegefehler, Heilmittel, Pflegestufe, Medizin, Reha
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Schmerzensgeld - Ihr Schmerzensgeld Informationstipp

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