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Wiki zum Rechtsthema Unternehmens- und Betriebsnachfolge

Informationen zur Unternehmens- und Betriebsnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist die Übertragung der Führung und des Eigentums eines Unternehmens von einem Unternehmer auf den nächsten. Die Übertragung des Eigentums muss nicht zeitgleich mit einer Führungsübertragung erfolgen, sie müssen auch keine Einheit ergeben. Eine Unterscheidung erfolgt zwischen familieninterner und familienexterner Unternehmensübertragung, wobei eine Unternehmensübertragung erfolgen kann, wenn der übergebende Unternehmer noch lebt oder aber aufgrund seines Todes. Die familieninterne Unternehmensnachfolge regelt die Übertragung des Unternehmens auf die nächste Unternehmergeneration, man spricht hierbei auch von Generationswechsel. Die familienexterne Unternehmensnachfolge, auch Unternehmensakquisition, erfolgt bei Übertragung des Unternehmens durch Zahlung eines Entgelts bei Kauf oder Pacht. Eine familienexterne Unternehmensübertragung kann aber auch unentgeltlich stattfinden, z. Bsp. bei einer Stiftung.
Wirtschaftliche Bedeutsamkeit
Da durch eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge der Erhalt des Betriebs und auch die Sicherung von Arbeitsplätzen gegeben ist, hat sie große Bedeutung für die Wirtschaft des Landes. Jährlich sind ca. 70.000 Unternehmen von einer Übertragung betroffen. Hierbei geht es um ein Vermögen von etwa einer Billion Euro und den Erhalt von Hunderttausenden von Arbeitsplätzen. Daraus ergibt sich auch für die Zukunft eine große Bedeutsamkeit der Unternehmensnachfolge.
Betriebsnachfolge
Die Betriebsnachfolge tritt ein, wenn ein Betrieb oder ein Teil eines Betriebes auf einen neuen Rechtsträger durch Gesamtnachfolge bzw. Einzelnachfolge übergeht. Auch hier liegt die größte Bedeutung beim Blick auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse.
  • Gesamtrechtsnachfolge (z.B. durch Erbschaft oder Verschmelzung)
    Hierbei übernimmt der neue Rechtsträger die Rechtsstellung des bisherigen Rechtsträgers und damit gleichzeitig alle Rechte und Pflichten des bisherigen Arbeitsverhältnisses.

  • Einzelrechtsnachfolge (z.B. Kauf des Betriebes)
    Der neue Inhaber tritt in die Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Der Begriff Betriebsnachfolge definiert sich sehr weit. Vor der Rechtsprechung gilt jede Fortführung eines Betriebes oder Betriebsteils, die nicht auf einer Gesamtrechtsnachfolge beruht, als Betreibsnachfolge. Vorliegende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bestehen in der Regel noch mindestens ein Jahr als Bestandteil des Arbeitsverhältnisses fort, sowie für den neuen Inhaber kein anderer Tarifvertrag bzw. keine andere Betriebsvereinbarung erfolgt.

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