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Wiki zum Rechtsthema Vereinsversammlung

Informationen zu Vereinsversammlung
Als Vereinsversammlung oder auch Mitgliederversammlung bezeichnet man gemäß § 32 BGB das an erster Stelle stehende Organ eines Vereins.
  1. »Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

  2. Auch ohne Versammlung der Mitglieder ist ein Beschluss gültig, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären«.
Durch die Mitgliederversammlung wird über die Angelegenheiten entschieden, die nicht durch die Satzung oder den Vorstand zu entscheiden sind. Die Entscheidungen werden dann entsprechend nach Mehrheitsbeschluss getroffen. Wie und wann die Vereinsversammlung einzuberufen ist, ist in der Satzung festgelegt. Die Regelungen der Satzung entscheiden ebenfalls darüber, wann eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden sollte. Hierbei muss eine bestimmte Anzahl der Mitglieder vertreten sein.
Mitglieder eines Vereins
Als Mitglied eines Vereins werden Personen bezeichnet, die dem Verein beigetreten sind. Das bedeutet, es handelt sich hierbei entweder um Gründungsmitglieder oder Personen, die später gemäß der Satzung eine Mitgliedschaft beantragt haben. Zumeist müssen Mitglieder dabei bestimmte Vereinsbeiträge entrichten, welche durch die Satzung bestimmt werden. Eine Mitgliedschaft muss durch den Verein angenommen, damit diese Gültigkeit hat.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder werden ebenfalls durch die Satzung bestimmt und stellen die Voraussetzung für die Mitgliedschaft dar. Die Rechte, die dem Mitglied durch die Mitgliedschaft entstehen, sind in den meisten Fällen nicht übertragbar und können somit auch nicht vererbt werden. Ebenso wie der Antrag erfolgt auch der Austritt eines Mitglieds durch eine eindeutige Willenserklärung.
Einberufung der Mitgliederversammlung
Eine Mitgliederversammlung wird durch den Vereinsvorstand einberufen. Der Vorstand hat die Verpflichtung, in bestimmten, in der Satzung festgelegten Situationen sowie auch dann einzuberufen, wenn die Versammlung den Zielen und Zwecken des Vereins dienlich ist. In den meisten Fällen schreibt die Satzung eines Vereins vor, dass eine Mitgliederversammlung regelmäßig abgehalten werden muss.

Verwandte "Vereinsversammlung" Rechtsbegriffe

Vereins- und Verbandsrecht, Kassenwart, Verband, Vereinsgründung, Vereinsrecht, Versammlung, Mitgliedschaft, Verein, Vereinskasse, Satzung, Vereinsauflösung, Vereinsname, Vereinsvorstand
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