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Gesetz - BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG
Abschnitt I
-
§ 2 Ausbildungsstätten
-
§ 3 Fernunterricht
-
§ 4 Ausbildung im Inland
-
§ 5 Ausbildung im Ausland
-
§ 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
-
§ 6 Förderung der Deutschen im Ausland
-
§ 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II
-
§ 8 Staatsangehörigkeit
-
§ 9 Eignung
-
§ 10 Alter
Abschnitt III
-
§ 11 Umfang der Ausbildungsförderung
-
§ 12 Bedarf für Schüler
-
§ 13 Bedarf für Studierende
-
§ 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
-
§ 14 Bedarf für Praktikanten
-
§ 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
-
§ 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
-
§ 15 Förderungsdauer
-
§ 15a Förderungshöchstdauer
-
§ 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
-
§ 16 Förderungsdauer im Ausland
-
§ 17 Förderungsarten
-
§ 18 Darlehensbedingungen
-
§ 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
-
§ 18b Teilerlass des Darlehens
-
§ 18c Bankdarlehen
-
§ 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
-
§ 19 Aufrechnung
-
§ 20 Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV
-
§ 21 Einkommensbegriff
-
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
-
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
-
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
-
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Abschnitt V
-
§ 26 Umfang der Vermögensanrechnung
-
§ 27 Vermögensbegriff
-
§ 28 Wertbestimmung des Vermögens
-
§ 29 Freibeträge vom Vermögen
-
§ 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
-
§§ 31 bis 34 (weggefallen)
Abschnitt VI
-
§ 35 Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge
Abschnitt VII
-
§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
-
§ 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
-
§ 38 Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII
-
§ 39 Auftragsverwaltung
-
§ 40 Ämter für Ausbildungsförderung
-
§ 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
-
§ 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
-
§ 42 (weggefallen)
-
§ 43 (weggefallen)
-
§ 44 Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX
-
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
-
§ 45a Wechsel in der Zuständigkeit
-
§ 46 Antrag
-
§ 47 Auskunftspflichten
-
§ 47a Ersatzpflicht des Ehegatten oder Lebenspartners und der Eltern
-
§ 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
-
§ 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
-
§ 50 Bescheid
-
§ 51 Zahlweise
-
§ 52 (weggefallen)
-
§ 53 Änderung des Bescheides
-
§ 54 Rechtsweg
-
§ 55 Statistik
Abschnitt X
-
§ 56 Aufbringung der Mittel
Abschnitt XI
-
§ 57 (weggefallen)
-
§ 58 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 59 (weggefallen)
-
§ 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
-
§§ 61 und 62 (weggefallen)
-
§ 63 (weggefallen)
-
§ 64 (weggefallen)
-
§ 65 Weitergeltende Vorschriften
-
§ 66 (weggefallen)
-
§ 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift aus Anlass des Zweiundzwanzigsten und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
-
§ 67 (weggefallen)
-
§ 68 Inkrafttreten
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