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Gesetz - BBankG
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Erster Abschnitt
-
§ 1
-
§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
-
§ 3 Aufgaben
-
§ 4 Beteiligungen
Zweiter Abschnitt
-
§§ 5 und 6 (weggefallen)
-
§ 7 Vorstand
-
§ 8 Hauptverwaltungen
-
§ 9 Beiräte bei den Hauptverwaltungen
-
§ 10 Filialen
-
§ 11 Vertretung
Dritter Abschnitt
-
§ 12 Verhältnis der Bank zur Bundesregierung
-
§ 13 Zusammenarbeit
Vierter Abschnitt
-
§ 14 Notenausgabe
-
§§ 15 und 16 (weggefallen)
-
§ 17
-
§ 18 Statistische Erhebungen
Fünfter Abschnitt
-
§ 19 Geschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern
-
§ 20 Geschäfte mit öffentlichen Verwaltungen
-
§ 21
-
§ 22 Geschäfte mit jedermann
-
§ 23 Bestätigung von Schecks
-
§ 24
-
§ 25 Andere Geschäfte
Abschnitt 5a
-
§§ 25a bis 25d (weggefallen)
Sechster Abschnitt
-
§ 26 Jahresabschluss, Kostenrechnung
-
§ 27 Gewinnverteilung
-
§ 28
Siebenter Abschnitt
-
§ 29 Sonderstellung der Deutschen Bundesbank
-
§ 30 Urkundsbeamte
-
§ 31 Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank
-
§ 32 Schweigepflicht
-
§ 33 Veröffentlichungen
-
§ 34
Achter Abschnitt
-
§ 35 Unbefugte Ausgabe und Verwendung von Geldzeichen
-
§ 36 Anhalten von Falschgeld sowie unbefugt ausgegebener Geldzeichen
-
§ 36a Verordnungsermächtigung
-
§ 37 Einziehung
-
§ 37a Auskünfte und Prüfungen, Untersagung der Wiederausgabe von Banknoten
Neunter Abschnitt
-
§ 38 Übergangsvorschrift für die Mitglieder der Organe der Bank
-
§ 39 Übergangsvorschrift für die Vorstände der Landeszentralbanken und die Beiräte
-
§ 40 Änderung der Dienstverhältnisse
-
§ 41 Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen
-
§ 42 Ausgabe von Liquiditätspapieren offenen Markt
-
§ 43
-
§ 44 Auflösung
-
§ 45 Weitere Übergangsvorschriften
-
§ 47
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