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Gesetz - BeamtStG
Beamtenstatusgesetz - BeamtStG
Abschnitt 1
-
§ 1 Geltungsbereich
-
§ 2 Dienstherrnfähigkeit
Abschnitt 2
-
§ 3 Beamtenverhältnis
-
§ 4 Arten des Beamtenverhältnisses
-
§ 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
-
§ 6 Beamtenverhältnis auf Zeit
-
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
-
§ 8 Ernennung
-
§ 9 Kriterien der Ernennung
-
§ 10 Voraussetzung der Ernennung auf Lebenszeit
-
§ 11 Nichtigkeit der Ernennung
-
§ 12 Rücknahme der Ernennung
Abschnitt 3
-
§ 13 Grundsatz
-
§ 14 Abordnung
-
§ 15 Versetzung
-
§ 16 Umbildung einer Körperschaft
-
§ 17 Rechtsfolgen der Umbildung
-
§ 18 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
-
§ 19 Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Abschnitt 4
-
§ 20 Zuweisung
Abschnitt 5
-
§ 21 Beendigungsgründe
-
§ 22 Entlassung kraft Gesetzes
-
§ 23 Entlassung durch Verwaltungsakt
-
§ 24 Verlust der Beamtenrechte
-
§ 25 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
-
§ 26 Dienstunfähigkeit
-
§ 27 Begrenzte Dienstfähigkeit
-
§ 28 Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
-
§ 29 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit
-
§ 30 Einstweiliger Ruhestand
-
§ 31 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung und Auflösung von Behörden
-
§ 32 Wartezeit
Abschnitt 6
-
§ 33 Grundpflichten
-
§ 34 Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
-
§ 35 Weisungsgebundenheit
-
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
-
§ 37 Verschwiegenheitspflicht
-
§ 38 Diensteid
-
§ 39 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
-
§ 40 Nebentätigkeit
-
§ 41 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
-
§ 42 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen
-
§ 43 Teilzeitbeschäftigung
-
§ 44 Erholungsurlaub
-
§ 45 Fürsorge
-
§ 46 Mutterschutz und Elternzeit
-
§ 47 Nichterfüllung von Pflichten
-
§ 48 Pflicht zum Schadensersatz
-
§ 49 Übermittlungen bei Strafverfahren
-
§ 50 Personalakte
-
§ 51 Personalvertretung
-
§ 52 Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden
-
§ 53 Beteiligung der Spitzenorganisationen
Abschnitt 7
-
§ 54 Verwaltungsrechtsweg
Abschnitt 8
-
§ 55 Anwendungsbereich
-
§ 56 Dienstleistung im Verteidigungsfall
-
§ 57 Aufschub der Entlassung und des Ruhestands
-
§ 58 Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten
-
§ 59 Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit
Abschnitt 9
-
§ 60 Verwendungen im Ausland
Abschnitt 10
-
§ 61 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Abschnitt 11
-
§ 62
-
§ 63 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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