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Gesetz - BNatSchG
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG
Kapitel 1
-
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
-
§ 2 Verwirklichung der Ziele
-
§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden
-
§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
-
§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
-
§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft
-
§ 7 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2
-
§ 8 Allgemeiner Grundsatz
-
§ 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne
-
§ 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne
-
§ 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung
Kapitel 3
-
§ 13 Allgemeiner Grundsatz
-
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
-
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
-
§ 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 18 Verhältnis zum Baurecht
-
§ 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen
Kapitel 4
Abschnitt 1
-
§ 20 Allgemeine Grundsätze
-
§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung
-
§ 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
-
§ 23 Naturschutzgebiete
-
§ 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente
-
§ 25 Biosphärenreservate
-
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
-
§ 27 Naturparke
-
§ 28 Naturdenkmäler
-
§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile
-
§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope
Abschnitt 2
-
§ 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“
-
§ 32 Schutzgebiete
-
§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften
-
§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
-
§ 35 Gentechnisch veränderte Organismen
-
§ 36 Pläne
Kapitel 5
Abschnitt 1
-
§ 37 Aufgaben des Artenschutzes
-
§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz
Abschnitt 2
-
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
-
§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen
-
§ 42 Zoos
-
§ 43 Tiergehege
Abschnitt 3
-
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
-
§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 46 Nachweispflicht
-
§ 47 Einziehung
Abschnitt 4
-
§ 48 Zuständige Behörden
-
§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
-
§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden
Abschnitt 5
-
§ 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht
-
§ 53 Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Abschnitt 6
-
§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 6
-
§ 56 Geltungs- und Anwendungsbereich
-
§ 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Kapitel 7
-
§ 59 Betreten der freien Landschaft
-
§ 60 Haftung
-
§ 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen
-
§ 62 Bereitstellen von Grundstücken
Kapitel 8
-
§ 63 Mitwirkungsrechte
-
§ 64 Rechtsbehelfe
Kapitel 9
-
§ 65 Duldungspflicht
-
§ 66 Vorkaufsrecht
-
§ 67 Befreiungen
-
§ 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich
Kapitel 10
-
§ 69 Bußgeldvorschriften
-
§ 70 Verwaltungsbehörde
-
§ 71 Strafvorschriften
-
§ 71a Strafvorschriften
-
§ 72 Einziehung
-
§ 73 Befugnisse der Zollbehörden
Kapitel 11
-
§ 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen
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