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Gesetz - EhfG
Entwicklungshelfer-Gesetz
I.
-
§ 1 Entwicklungshelfer
-
§ 2 Träger des Entwicklungsdienstes
-
§ 3 Finanzierungen durch den Bund
-
§ 4 Entwicklungsdienstvertrag
-
§ 5 Leistungen durch andere Stellen
II.
-
§ 6 Haftpflichtversicherung
-
§ 7 Krankenversicherung
-
§ 8 Weitergewährung der Unterhaltsleistungen
-
§ 9 Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit
-
§ 10 Leistungen bei Gesundheitsstörungen oder Tod infolge typischer Risiken des Entwicklungslandes
-
§ 11 Leistungen für den Fall der Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder des Todes
-
§ 12 Berufliche Wiedereingliederung
-
§ 13 Entgeltersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit
-
§ 14
-
§ 15 Tagegeld bei Arbeitslosigkeit
-
§ 16 Feststellung der Leistungen, Verwaltungszuständigkeit
-
§ 17 Beamtenrechtliche Vorschriften
-
§ 18 Zeugnis
-
§ 19 Rechtsweg
III.
-
§§ 20 bis 22 ----
IV.
-
§ 23 Bisherige Rechtsverhältnisse
-
§ 23a Übergangsvorschrift zu § 13
-
§ 23b Übergangsvorschrift zu § 13
-
§ 23c Übergangsvorschrift zu § 10
-
§ 24 Geltung in Berlin
-
§ 25 Inkrafttreten
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XVII Abschnitt III
(BGBl. II 1990, 889, 1137)
- Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
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