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Gesetz - EnEV
Energieeinsparverordnung - EnEV
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 3 Anforderungen an Wohngebäude
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§ 4 Anforderungen an Nichtwohngebäude
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§ 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
-
§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
-
§ 7 Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken
-
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen
Abschnitt 3
-
§ 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden
-
§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden
-
§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen
-
§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
-
§ 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen
Abschnitt 4
-
§ 13 Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen
-
§ 14 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen
-
§ 15 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik
Abschnitt 5
-
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
-
§ 17 Grundsätze des Energieausweises
-
§ 18 Ausstellung auf der Grundlage des Energiebedarfs
-
§ 19 Ausstellung auf der Grundlage des Energieverbrauchs
-
§ 20 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz
-
§ 21 Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude
Abschnitt 6
-
§ 22 Gemischt genutzte Gebäude
-
§ 23 Regeln der Technik
-
§ 24 Ausnahmen
-
§ 25 Befreiungen
-
§ 26 Verantwortliche
-
§ 26a Private Nachweise
-
§ 26b Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters
-
§ 27 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7
-
§ 28 Allgemeine Übergangsvorschriften
-
§ 29 Übergangsvorschriften für Energieausweise und Aussteller
-
§ 30 (weggefallen)
-
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
-
Schlussformel
-
Anlage 1 (zu den §§ 3 und 9)
Anforderungen an Wohngebäude
-
Anlage 2 (zu den §§ 4 und 9)
Anforderungen an Nichtwohngebäude
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Anlage 3 (zu den §§ 8 und 9)
Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude
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Anlage 4 (zu § 6)
Anforderungen an die Dichtheit und den Mindestluftwechsel
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Anlage 4a (zu § 13 Absatz 2)
Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen
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Anlage 5 (zu § 10 Absatz 2, § 14 Absatz 5 und § 15 Absatz 4) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
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Anlage 6 (zu § 16)
Muster Energieausweis Wohngebäude
-
Anlage 7 (zu § 16)
Muster Energieausweis Nichtwohngebäude
-
Anlage 8 (zu § 16)
Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs
-
Anlage 9 (zu § 16)
Muster Aushang Energieausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs
-
Anlage 10 (zu § 20)
Muster Modernisierungsempfehlungen
-
Anlage 11 (zu § 21 Abs. 2 Nr. 2)
Anforderungen an die Inhalte der Fortbildung
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