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Gesetz - KaffeeStV
Kaffeesteuerverordnung - KaffeeStV
Abschnitt 1
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 2 Kaffeemenge, Kaffeeart, Herstellung
Abschnitt 3
-
§ 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
-
§ 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
-
§ 5 Erteilung der Erlaubnis
-
§ 6 Sicherheitsleistung
-
§ 7 Änderung von Verhältnissen
-
§ 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
-
§ 9 Belegheft, Buchführung
-
§ 10 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Verlust
-
§ 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
Abschnitt 4
-
§ 12 Registrierter Versender
Abschnitt 5
-
§ 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
Abschnitt 6
-
§ 14 Beförderungen im Steuergebiet
-
§ 15 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
-
§ 16 Beförderungen in andere Mitgliedstaaten
-
§ 17 Ausfuhr
-
§ 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
Abschnitt 7
-
§ 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
Abschnitt 8
-
§ 20 Steueranmeldung
Abschnitt 9
-
§ 21 Kleinbetragsregelung
Abschnitt 10
-
§ 22 Anmeldung des Kaffees und der kaffeehatligen Waren
Abschnitt 11
-
§ 23 Beförderungen zu privaten Zwecken
Abschnitt 12
-
§ 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
-
§ 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken
-
§ 26 Durchfuhr
Abschnitt 13
-
§ 27 Versandhandel, Beauftragter
Abschnitt 14
-
§ 28 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 15
-
§ 29 Rohkaffeehändler
-
§ 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren
Abschnitt 16
-
§ 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager
-
§ 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
-
§ 33 Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete
-
§ 34 Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
Abschnitt 17
-
§ 35 Verbrauch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
Abschnitt 18
-
§ 36 Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht
Abschnitt 19
-
§ 37 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
Abschnitt 20
-
§ 38 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines
-
§ 39 Schnittstellen
-
§ 40 Anforderungen an die Programme
-
§ 41 Prüfung der Programme
-
§ 42 Haftung
-
§ 43 Authentifizierung, Datenübermittlung im Auftrag
Abschnitt 21
-
§ 44 Ordnungswidrigkeiten
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