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Gesetz - LFGB
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB
Abschnitt 1
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen
-
§ 4 Vorschriften zum Geltungsbereich
Abschnitt 2
-
§ 5 Verbote zum Schutz der Gesundheit
-
§ 6 Verbote für Lebensmittelzusatzstoffe
-
§ 7 Ermächtigungen für Lebensmittelzusatzstoffe
-
§ 8 Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung
-
§ 9 Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel
-
§ 10 Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
-
§ 11 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
-
§ 12 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
-
§ 13 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung
-
§ 14 Weitere Ermächtigungen
-
§ 15 Deutsches Lebensmittelbuch
-
§ 16 Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission
Abschnitt 3
-
§ 17 Verbote
-
§ 18 Verfütterungsverbot und Ermächtigungen
-
§ 19 Verbote zum Schutz vor Täuschung
-
§ 20 Verbot der krankheitsbezogenen Werbung
-
§ 21 Weitere Verbote sowie Beschränkungen
-
§ 22 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
-
§ 23 Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
-
§ 23a Ermächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung
-
§ 24 Gewähr für bestimmte Anforderungen
-
§ 25 Mitwirkung bestimmter Behörden
Abschnitt 4
-
§ 26 Verbote zum Schutz der Gesundheit
-
§ 27 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
-
§ 28 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
-
§ 29 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 5
-
§ 30 Verbote zum Schutz der Gesundheit
-
§ 31 Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
-
§ 32 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
-
§ 33 Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
Abschnitt 6
-
§ 34 Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
-
§ 35 Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung
-
§ 36 Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen
-
§ 37 Weitere Ermächtigungen
Abschnitt 7
-
§ 38 Zuständigkeit, gegenseitige Information
-
§ 38a Übermittlung von Daten über den Internethandel
-
§ 39 Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden
-
§ 40 Information der Öffentlichkeit
-
§ 41 Maßnahmen im Erzeugerbetrieb, Viehhandelsunternehmen und Transportunternehmen
-
§ 42 Durchführung der Überwachung
-
§ 43 Probenahme
-
§ 44 Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
-
§ 44a Mitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
-
§ 45 Schiedsverfahren
-
§ 46 Ermächtigungen
-
§ 47 Weitere Ermächtigungen
-
§ 48 Landesrechtliche Bestimmungen
-
§ 49 Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten
Abschnitt 8
-
§ 50 Monitoring
-
§ 51 Durchführung des Monitorings
-
§ 52 Erlass von Verwaltungsvorschriften
Abschnitt 9
-
§ 53 Verbringungsverbote
-
§ 54 Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
-
§ 55 Mitwirkung von Zollstellen
-
§ 56 Ermächtigungen
-
§ 57 Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland
Abschnitt 10
-
§ 58 Strafvorschriften
-
§ 59 Strafvorschriften
-
§ 60 Bußgeldvorschriften
-
§ 61 Einziehung
-
§ 62 Ermächtigungen
Abschnitt 11
-
§ 63 Gebühren und Auslagen
-
§ 64 Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen
-
§ 65 Aufgabendurchführung
-
§ 66 Statistik
-
§ 67 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten
-
§ 68 Zulassung von Ausnahmen
-
§ 69 Zulassung weiterer Ausnahmen
-
§ 70 Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen
-
§ 71 Beteiligung der Öffentlichkeit
-
§ 72 Außenverkehr
-
§ 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
-
§ 74 Geltungsbereich bestimmter Vorschriften
-
§ 75 Übergangsregelungen
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