Was?
(Thema, Rechtsgebiet, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Wo?
(PLZ, Ort, ...)
Wählen Sie einen Vorschlag aus.
Home
Ratgeber
News
Rechtstipps
Anwalt fragen
Anwalt beauftragen
Anwalt anrufen
E-Mail Beratung
Sie suchen kompetente Rechtsberatung?
Finden Sie den passenden Rechtsanwalt
Telefon
Rufen Sie den Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung durch den Anwalt
» Telefonische Rechtsberatung
Fragen
Stellen Sie Ihre Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro
» Rechtsanwalt fragen
Beauftragen
Konkrete Aufgabe/Auftrag einstellen, Rechtsgebiet auswählen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung
» Rechtsanwalt beauftragen
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl
» E-Mail Beratung
Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt
» Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Persönliche Beratung
» Call Back Service
» Kontaktformular
Gesetz - PflSchG
Pflanzenschutzgesetz - PflSchG
Abschnitt 1
-
§ 1 Zweck
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz
-
§ 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 6 Pflanzenschutzmaßnahmen
-
§ 7 Maßnahmen gegen die Ein- und Verschleppung und Ansiedlung von Schadorganismen
-
§ 8 Anordnungen der zuständigen Behörden
Abschnitt 3
-
§ 9 Persönliche Anforderungen
-
§ 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung
-
§ 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten
Abschnitt 4
-
§ 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 14 Verbote
-
§ 15 Beseitigungspflicht
-
§ 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten
-
§ 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind
-
§ 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen
-
§ 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
-
§ 20 Versuchszwecke
-
§ 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 22 Weitergehende Länderbefugnisse
Abschnitt 5
-
§ 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 25 Ausfuhr
-
§ 26 Getrennte Lagerung
-
§ 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 6
-
§ 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen
-
§ 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung
-
§ 31 Kennzeichnung
-
§ 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat
-
§ 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
-
§ 34 Beteiligungen
-
§ 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels
-
§ 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung
-
§ 37 Neue Erkenntnisse
-
§ 38 Verlängerung der Zulassung
-
§ 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung
-
§ 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt 7
-
§ 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
-
§ 42 Zusatzstoffe
-
§ 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen
-
§ 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe
-
§ 45 Pflanzenstärkungsmittel
Abschnitt 8
-
§ 46 Genehmigung für den Parallelhandel
-
§ 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel
-
§ 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel
-
§ 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel
-
§ 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel
-
§ 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf
Abschnitt 9
-
§ 52 Prüfung
-
§ 53 Betriebsanleitung
Abschnitt 10
-
§ 54 Entschädigung
-
§ 55 Forderungsübergang
-
§ 56 Kosten
Abschnitt 11
-
§ 57 Julius Kühn-Institut
-
§ 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
-
§ 59 Durchführung in den Ländern
-
§ 60 Behördliche Anordnungen
-
§ 61 Mitwirkung von Zolldienststellen
-
§ 62 Befugte Zollstellen
Abschnitt 12
-
§ 63 Auskunftspflicht
-
§ 64 Meldepflicht
-
§ 65 Geheimhaltung
-
§ 66 Übermittlung von Daten
-
§ 67 Außenverkehr
Abschnitt 13
-
§ 68 Bußgeldvorschriften
-
§ 69 Strafvorschriften
Abschnitt 14
-
§ 70 Unberührtheitsklausel
-
§ 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus
-
§ 72 Eilverordnungen
-
§ 73 Verkündung von Rechtsverordnungen
-
§ 74 Übergangsvorschriften
Ich habe einen Account
Benutzername / E-Mail
Passwort
Ich habe noch keinen Account
E-Mail Adresse
Passwort
Wiederholung
Anrede
Herr
Frau
Vorname
Nachname
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.