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Gesetz - PostG
Postgesetz
Abschnitt 1
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
-
§ 2 Regulierung
-
§ 3 Anwendungsbereich
-
§ 4 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 5 Lizenzierter Bereich
-
§ 6 Erteilung der Lizenz
-
§ 7 Übertragung der Lizenz
-
§ 8 Lizenzierungskosten
-
§ 9 Widerruf der Lizenz
-
§ 10 Strukturelle Separierung und getrennte Rechnungsführung
Abschnitt 3
-
§ 11 Begriff und Umfang des Universaldienstes
-
§ 12 Gewährleistung des Universaldienstes
-
§ 13 Auferlegung von Universaldienstleistungspflichten
-
§ 14 Ausschreibung von Dienstleistungen
-
§ 15 Ausgleichsleistung
-
§ 16 Ausgleichsabgabe
-
§ 17 Umsatzmitteilungen
Abschnitt 4
-
§ 18 Postdienstleistungsverordnung
Abschnitt 5
-
§ 19 Genehmigungsbedürftige Entgelte
-
§ 20 Maßstäbe der Entgeltgenehmigung
-
§ 21 Arten und Verfahren der Entgeltgenehmigung
-
§ 22 Entscheidung über die Entgeltgenehmigung
-
§ 23 Abweichung von genehmigten Entgelten
-
§ 24 Nachträgliche Überprüfung genehmigter Entgelte
-
§ 25 Überprüfung nicht genehmigungsbedürftiger Entgelte
-
§ 26 Anordnungen im Rahmen der Entgeltgenehmigung und Entgeltüberprüfung
-
§ 27 Änderung entgeltrelevanter Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Abschnitt 6
-
§ 28 Angebot von Teilleistungen
-
§ 29 Zugang zu Postfachanlagen und Adreßänderungen
-
§ 30 Vorlagepflicht für Verträge
-
§ 31 Schlichtung und Anordnungen der Regulierungsbehörde
-
§ 32 Besondere Mißbrauchsaufsicht
Abschnitt 7
-
§ 33 Verpflichtung zur förmlichen Zustellung
-
§ 34 Entgelt für die förmliche Zustellung
-
§ 35 Haftung bei der Durchführung der förmlichen Zustellung
Abschnitt 8
-
§ 36 Anzeigepflicht
-
§ 37 Berichtspflicht
-
§ 38 Schadensersatzpflicht
Abschnitt 9
-
§ 39 Postgeheimnis
-
§ 40 Mitteilungen an Gerichte und Behörden
-
§ 41 Datenschutz
-
§ 42 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
Abschnitt 10
-
§ 43 Postwertzeichen
-
§ 44 Regulierungsbehörde
-
§ 45 Auskunfts- und Prüfungsrecht
-
§ 46 Beschlußkammern
-
§ 47 Tätigkeitsbericht
-
§ 48 Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt
Abschnitt 11
-
§ 49 Bußgeldvorschriften
-
§ 50 Zuständige Behörde
Abschnitt 12
-
§ 51 Befristete gesetzliche Exklusivlizenz
-
§ 52 Universaldienstleistungspflicht im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
-
§ 53 Entgeltgenehmigung im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
-
§ 54 Verwendung von Postwertzeichen im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz
-
§ 55 Rechtsverordnung zur Einschränkung des Beförderungsverbots
Abschnitt 13
-
§ 56 Mitteilungspflicht bei Dienstleistungseinschränkung im Bereich des Universaldienstes
-
§ 57 Überleitungsbestimmungen
-
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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