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Gesetz - SGB 8
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)
Erstes Kapitel
-
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
-
§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe
-
§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe
-
§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe
-
§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
-
§ 6 Geltungsbereich
-
§ 7 Begriffsbestimmungen
-
§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
-
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
-
§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
-
§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen
-
§ 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen
Zweites Kapitel
Erster Abschnitt
-
§ 11 Jugendarbeit
-
§ 12 Förderung der Jugendverbände
-
§ 13 Jugendsozialarbeit
-
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
-
§ 15 Landesrechtsvorbehalt
Zweiter Abschnitt
-
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
-
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
-
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts
-
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
-
§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen
-
§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
Dritter Abschnitt
-
§ 22 Grundsätze der Förderung
-
§ 22a Förderung in Tageseinrichtungen
-
§ 23 Förderung in Kindertagespflege
-
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
-
§ 24a Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren
-
§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern
-
§ 26 Landesrechtsvorbehalt
Vierter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 27 Hilfe zur Erziehung
-
§ 28 Erziehungsberatung
-
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
-
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
-
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
-
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
-
§ 33 Vollzeitpflege
-
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
-
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Dritter Unterabschnitt
-
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
-
§ 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
-
§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
-
§ 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge
-
§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen
-
§ 40 Krankenhilfe
Vierter Unterabschnitt
-
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
Drittes Kapitel
Erster Abschnitt
-
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Zweiter Abschnitt
-
§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege
-
§ 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege
-
§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
-
§ 46 Örtliche Prüfung
-
§ 47 Meldepflichten
-
§ 48 Tätigkeitsuntersagung
-
§ 48a Sonstige betreute Wohnform
-
§ 49 Landesrechtsvorbehalt
Dritter Abschnitt
-
§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten
-
§ 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind
-
§ 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Vierter Abschnitt
-
§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
-
§ 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern
-
§ 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften
-
§ 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft
-
§ 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
-
§ 57 Mitteilungspflicht des Jugendamts
-
§ 58 Gegenvormundschaft des Jugendamts
-
§ 58a Auskunft über Nichtabgabe und Nichtersetzung von Sorgeerklärungen
Fünfter Abschnitt
-
§ 59 Beurkundung
-
§ 60 Vollstreckbare Urkunden
Viertes Kapitel
-
§ 61 Anwendungsbereich
-
§ 62 Datenerhebung
-
§ 63 Datenspeicherung
-
§ 64 Datenübermittlung und -nutzung
-
§ 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe
-
§ 66 (weggefallen)
-
§ 67 (weggefallen)
-
§ 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft
Fünftes Kapitel
Erster Abschnitt
-
§ 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
-
§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
-
§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
-
§ 72 Mitarbeiter, Fortbildung
-
§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
Zweiter Abschnitt
-
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
-
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
-
§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
-
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
-
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
-
§ 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten
-
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
Dritter Abschnitt
-
§ 78a Anwendungsbereich
-
§ 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
-
§ 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen
-
§ 78d Vereinbarungszeitraum
-
§ 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen
-
§ 78f Rahmenverträge
-
§ 78g Schiedsstelle
Vierter Abschnitt
-
§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung
-
§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe
-
§ 80 Jugendhilfeplanung
-
§ 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen
Sechstes Kapitel
-
§ 82 Aufgaben der Länder
-
§ 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium
-
§ 84 Jugendbericht
Siebtes Kapitel
Erster Abschnitt
-
§ 85 Sachliche Zuständigkeit
Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt
-
§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
-
§ 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
-
§ 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
-
§ 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
-
§ 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
Zweiter Unterabschnitt
-
§ 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
-
§ 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
-
§ 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren
-
§ 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Auskunft nach § 58a
-
§ 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
-
§ 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung
Dritter Unterabschnitt
-
§ 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
Dritter Abschnitt
-
§ 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
-
§ 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
-
§ 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
-
§ 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
-
§ 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
-
§ 89e Schutz der Einrichtungsorte
-
§ 89f Umfang der Kostenerstattung
-
§ 89g Landesrechtsvorbehalt
-
§ 89h Übergangsvorschrift
Achtes Kapitel
Erster Abschnitt
-
§ 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung
Zweiter Abschnitt
-
§ 91 Anwendungsbereich
-
§ 92 Ausgestaltung der Heranziehung
-
§ 93 Berechnung des Einkommens
-
§ 94 Umfang der Heranziehung
Dritter Abschnitt
-
§ 95 Überleitung von Ansprüchen
-
§ 96 (weggefallen)
Vierter Abschnitt
-
§ 97 Feststellung der Sozialleistungen
-
§ 97a Pflicht zur Auskunft
-
§ 97b (weggefallen)
-
§ 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen
Neuntes Kapitel
-
§ 98 Zweck und Umfang der Erhebung
-
§ 99 Erhebungsmerkmale
-
§ 100 Hilfsmerkmale
-
§ 101 Periodizität und Berichtszeitraum
-
§ 102 Auskunftspflicht
-
§ 103 Übermittlung
Zehntes Kapitel
-
§ 104 Bußgeldvorschriften
-
§ 105 Strafvorschriften
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