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Gesetz - SVwHKVorRV
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an das Wirtschafts- und Handelsbüro der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China in Berlin
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Eingangsformel
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Art 1 Zweck der Verordnung und Begriffsbestimmungen
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Art 2 Rechtsstellung
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Art 3 Unverletzlichkeit der Geschäftsräume
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Art 4 Unverletzlichkeit der amtlichen Archive und Schriftstücke
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Art 5 Verkehrsfreiheit
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Art 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und Eingriffen der Verwaltungsbehörden
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Art 7 Zeugnispflicht
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Art 8 Verzicht auf Vorrechte und Immunitäten
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Art 9 Befreiung der Räumlichkeiten des Büros von der Besteuerung
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Art 10 Befreiung der Dienstkraftfahrzeuge des Büros und bestimmter Privatfahrzeuge der entsandten Mitarbeiter von der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsteuer
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Art 11 Befreiung von Zöllen und Zollkontrollen
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Art 12 Weitere steuerliche Regelungen
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Art 13 Befreiung vom System der sozialen Sicherheit
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Art 14 Befreiung von der Ausländermeldepflicht, der Aufenthaltsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis
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Art 15 Ausweise
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Art 16 Beachtung der deutschen Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften
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Art 17 Haftpflichtversicherung
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Art 18 Private Erwerbstätigkeit
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Art 19 Deutsche Staatsangehörige und Personen, die ständig in Deutschland ansässig sind
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Art 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung
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Schlussformel
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