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Gesetz - TEHG
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG
Abschnitt 1
-
§ 1 Zweck des Gesetzes
-
§ 2 Anwendungsbereich
-
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
-
§ 4 Emissionsgenehmigung
-
§ 5 Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
-
§ 6 Überwachungsplan
Abschnitt 3
-
§ 7 Berechtigungen
-
§ 8 Versteigerung von Berechtigungen
-
§ 9 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
-
§ 10 Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln
-
§ 11 Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
-
§ 12 Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve
-
§ 13 Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve
-
§ 14 Ausgabe von Berechtigungen
-
§ 15 Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
-
§ 16 Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften
-
§ 17 Emissionshandelsregister
-
§ 18 Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen
Abschnitt 4
-
§ 19 Zuständigkeiten
-
§ 20 Überwachung
-
§ 21 Sachverständige Stellen
-
§ 22 Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden
-
§ 23 Elektronische Kommunikation
-
§ 24 Einheitliche Anlage
-
§ 25 Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers
-
§ 26 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
-
§ 27 Befreiung für Kleinemittenten
-
§ 28 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5
-
§ 29 Durchsetzung der Berichtspflicht
-
§ 30 Durchsetzung der Abgabepflicht
-
§ 31 Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber
-
§ 32 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6
-
§ 33 Allgemeine Übergangsregelung
-
§ 34 Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
-
§ 35 Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
-
Anhang 1 (zu § 1, § 2 Absatz 1 bis 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1,
Absatz 5 Nummer 3, § 3 Absatz 1 Nummer 2, 5, 9 und 12,
§ 4 Absatz 1 Satz 1, § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1,
§ 24, § 27 Absatz 1 Satz 2 und § 28 Absatz 1 Nummer 4)
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase
-
Anhang 2 (zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2,
§ 13 Absatz 4, § 30 Absatz 2 Satz 1 und § 32 Absatz 1 Nummer 1)
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach den §§ 6 und 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5
-
Anhang 3 (zu § 5 Absatz 2)
Anforderungen an die Verifizierung
-
Anhang 4 (zu § 21 Absatz 1)
Anforderungen an sachverständige Stellen
-
Anhang 5 (zu § 27 Absatz 4 und § 28 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe e)
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4
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