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Gesetz - WpPG
Wertpapierprospektgesetz - WpPG
Abschnitt 1
-
§ 1 Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
-
§ 3 Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts und Ausnahmen im Hinblick auf die Art des Angebots
-
§ 4 Ausnahmen von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts im Hinblick auf bestimmte Wertpapiere
Abschnitt 2
-
§ 5 Prospekt
-
§ 6 Basisprospekt
-
§ 7 Mindestangaben
-
§ 8 Nichtaufnahme von Angaben
-
§ 9 Gültigkeit des Prospekts, des Basisprospekts und des Registrierungsformulars
-
§ 10 (weggefallen)
-
§ 11 Angaben in Form eines Verweises
-
§ 12 Prospekt aus einem oder mehreren Einzeldokumenten
Abschnitt 3
-
§ 13 Billigung des Prospekts
-
§ 14 Hinterlegung und Veröffentlichung des Prospekts
-
§ 15 Werbung
-
§ 16 Nachtrag zum Prospekt; Widerrufsrecht des Anlegers
Abschnitt 4
-
§ 17 Grenzüberschreitende Geltung gebilligter Prospekte
-
§ 18 Bescheinigung der Billigung
Abschnitt 5
-
§ 19 Sprachenregelung
-
§ 20 Drittstaatemittenten
Abschnitt 6
-
§ 21 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt
-
§ 22 Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt
-
§ 23 Haftungsausschluss
-
§ 24 Haftung bei fehlendem Prospekt
-
§ 25 Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche
Abschnitt 7
-
§ 26 Befugnisse der Bundesanstalt
-
§ 27 Verschwiegenheitspflicht
-
§ 28 Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
-
§ 28a Zusammenarbeit mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
-
§ 29 Vorsichtsmaßnahmen
-
§ 30 Bekanntmachung von Maßnahmen
-
§ 31 Sofortige Vollziehung
Abschnitt 8
-
§ 32 Auskunftspflicht von Wertpapierdienstleistungsunternehmen
-
§ 33 Gebühren und Auslagen
-
§ 34 Benennungspflicht
-
§ 35 Bußgeldvorschriften
-
§ 36 Übergangsbestimmungen
-
§ 37 Übergangsbestimmungen zur Aufhebung des Verkaufsprospektgesetzes
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