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Gesetz - WVG
Wasserverbandsgesetz - WVG
Erster Teil
-
§ 1 Zweck und Rechtsform
-
§ 2 Zulässige Aufgaben
-
§ 3 Name
-
§ 4 Mögliche Verbandsmitglieder
-
§ 5 Unternehmen, Plan, Lagerbuch
-
§ 6 Satzung
Zweiter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 7 Arten der Errichtung, Entstehung des Verbands
-
§ 8 Beteiligte
-
§ 9 Heranziehung zur Mitgliedschaft
-
§ 10 Zulässigkeit der Errichtung von Amts wegen
Zweiter Abschnitt
-
§ 11 Einleitung des Errichtungsverfahrens
-
§ 12 Vorarbeiten
-
§ 13 Feststellung der Beteiligten, Stimmenzahl
-
§ 14 Bekanntmachung des Vorhabens, Verhandlungstermin
-
§ 15 Beschlußfassung
-
§ 16 Errichtung von Amts wegen
-
§ 17 Überleitung eines Errichtungsverfahrens
-
§ 18 Entscheidung über Anträge und Einwendungen eines Beteiligten
-
§ 19 Änderung der Errichtungsunterlagen
-
§ 20 Erste Berufung der Organe
-
§ 21 Verfahrenskosten
Dritter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 22 Mitgliedschaft
-
§ 23 Begründung und Erweiterung der Mitgliedschaft bei bestehenden Verbänden
-
§ 24 Aufhebung der Mitgliedschaft
-
§ 25 Verfahren
-
§ 26 Auskunftspflicht
-
§ 27 Verschwiegenheitspflicht
Zweiter Abschnitt
-
§ 28 Verbandsbeiträge
-
§ 29 Öffentliche Last
-
§ 30 Maßstab für Verbandsbeiträge
-
§ 31 Erhebung der Verbandsbeiträge
-
§ 32 Vorausleistungen auf Verbandsbeiträge
Dritter Abschnitt
-
§ 33 Benutzung der Grundstücke dinglicher Verbandsmitglieder
-
§ 34 Deichvorland
-
§ 35 Grundstücke mit öffentlichen Zwecken
-
§ 36 Ausgleich für Nachteile
-
§ 37 Ausgleichsverfahren
-
§ 38 Anspruch auf Grundstückserwerb
-
§ 39 Rechtsverhältnisse bei abgeleiteten Grundstücksnutzungen
Vierter Abschnitt
-
§ 40 Zweck und Gegenstand der Enteignung
-
§ 41 Zulässigkeit und Umfang der Enteignung
-
§ 42 Entschädigung
-
§ 43 Anwendung von Landesrecht
Fünfter Abschnitt
-
§ 44 Verbandsschau, Schaubeauftragte
-
§ 45 Durchführung der Verbandsschau
Vierter Teil
-
§ 46 Organe
-
§ 47 Verbandsversammlung
-
§ 48 Sitzungen der Verbandsversammlung
-
§ 49 Verbandsausschuß
-
§ 50 Sitzungen des Verbandsausschusses
-
§ 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
-
§ 52 Vorstand, Verbandsvorsteher
-
§ 53 Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder
-
§ 54 Geschäfte des Vorstands
-
§ 55 Gesetzliche Vertretung des Verbands
-
§ 56 Sitzungen des Vorstands
-
§ 57 Geschäftsführer
Fünfter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 58 Änderung der Satzung
-
§ 59 Satzungsänderung durch die Aufsichtsbehörde
Zweiter Abschnitt
-
§ 60 Zusammenschluß
-
§ 61 Übertragung von Aufgaben
Dritter Abschnitt
-
§ 62 Auflösung des Verbands
-
§ 63 Abwicklung
-
§ 64 Aufbewahrung der Bücher, Einsicht
Sechster Teil
-
§ 65 Haushalt, Rechnungslegung, Prüfung
-
§ 66 Schuldübernahme
Siebter Teil
-
§ 67 Öffentliche Bekanntmachungen
-
§ 68 Anordnungsbefugnis
-
§ 69 Freiheit von Kosten
-
§ 70 Geltung von Landesrecht
-
§ 71 Schiedsgericht
Achter Teil
-
§ 72 Aufsicht, Oberverband, Unterverband
-
§ 73 Örtliche Zuständigkeit
-
§ 74 Informationsrecht der Aufsichtsbehörde
-
§ 75 Zustimmung zu Geschäften
-
§ 76 Ersatzvornahme
-
§ 77 Bestellung eines Beauftragten
Neunter Teil
-
§ 78 Außerkrafttreten
-
§ 79 Bestehende Verbände
-
§ 80 Verbände auf besonderer gesetzlicher Grundlage
-
§ 81
-
§ 82 Inkrafttreten
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