Impressum und Datenschutz sind wichtige Bestandteile im Onlinehandel
Der Internethandel ist für Unternehmer nicht nur mit sehr vielen Vorteilen verbunden, sondern ebenso auch mit Verpflichtungen, denen Onlineshop Betreiber und gewerbliche Nutzer von Plattformen wie eBay oder Amazon nachkommen müssen. Zu diesen Verpflichtungen zählt insbesondere die Informationspflicht, die sich auf verschiedene Bereiche des Onlinehandels erstreckt und der Unternehmer in vollem Umfang nachkommen müssen wie beispielsweise in Form des Impressums oder auch der Datenschutzerklärung. Datenschutzerklärung Pflicht: Impressum Datenschutz Verpflichtungen müssen anhand von Rechtstexten wahrgenommen werden, die vollständig sind und der aktuellen Rechtslage entsprechen. Hierbei muss das Impressum auf einer extra Seite auf der Webseite dargestellt werden sowie auch die Datenschutzerklärung, wobei es ebenfalls notwendig ist, dass es zu beiden einen Link gibt, der entsprechend gekennzeichnet ist und direkt gefunden werden kann, ohne dass Webseitenbesucher erst danach suchen müssen.
Rechtsgrundlage Impressum Datenschutz: muss beides auf der Webseite verfügbar sein?
Impressum Datenschutz, Datenschutzerklärung Muster und die Informationspflicht im Allgemeinen werden durch § 13 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Hier heißt es, dass Webseitenbetreiber, auch als Diensteanbieter bezeichnet, „den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG…“ aufzuklären und in einer verständlichen Form zu informieren. Diese Informationen müssen gemäß den geltenden Regelungen „jederzeit abrufbar sein“, was bedeutet, dass sie dauerhaft auf der Webseite darzustellen sind. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen die genannten Regelungen und damit um eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro in Betracht kommt. Daher sollten Gewerbetreibende auf jeden Fall für diese Rechtstexte und deren Aktualität Sorge tragen. Darüber hinaus haben verschiedene Gerichte entschieden, dass eine fehlende Datenschutzerklärung durchaus wettbewerbswidrig ist, weshalb Mitbewerber hierbei auch berechtigt sind, eine Abmahnung zu erteilen. Auch dies kann sehr teuer werden und ggf. auch eine Klage oder die Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung nach sich ziehen.
Rechtstexte erstellen: wie kann man diese rechtskonform umsetzen?
Rechtstexte erstellen ist in den meisten Fällen ein sehr kompliziertes Unterfangen, da die Rechtslage häufig für Unternehmer noch verwirrend ist und so umfangreich in Bezug auf die einzelnen gesetzlichen Regelungen, dass man kaum alles überblicken kann. Daher sind geeignete Hilfsmittel häufig die beste Methode, um Rechtstexte sinnvoll umzusetzen. Das Internet ermöglicht den Zugriff auf unterschiedliche Quellen wie beispielsweise Rechtswebseiten, die sich mit diesem Thema befassen oder auch Muster anbieten, die Unternehmer kostenlos herunterladen oder kopieren können. Diese eignen sich, sofern sie aktuell sind, durchaus als Vorlage zur Gestaltung der eigenen Rechtstexte. Oder Sie werden Mitglied im Händlerschutz. Wichtig ist auch, dass Unternehmer bei der Auswahl der Vorlagen darauf achten, ob diese auf Rechtssicherheit und Vollständigkeit geprüft sind, damit an dieser Stelle keine unerwünschten Fehler entstehen. Eine sehr schnelle und unkomplizierte Methode entsprechende Rechtstexte zu erhalten, ist ein Generator, bei dem die Daten des Unternehmens über eine Eingabemaske angegeben und dann durch einen Klick automatisch in die Rechtstexte, welche aus vorgefertigten Bausteinen bestehen, eingefügt werden. Ein aktueller Generator kann durchaus eine schnelle und bequeme Methode sein, rechtssichere Texte zu erstellen. Diese können dann umgehend in die Webseite eingefügt werden.






