Impressum erstellen ist ein notwendiger Vorgang bei gewerblichen Webseiten
Onlineshop Betreiber, die eine eigene Webseite erstellen möchten, sowie auch Gewerbetreibende, die eBay oder Amazon Händlerseiten in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, diese mit einem Impressum zum versehen. Dieser Vorgang bildet einen Teil der gesetzlichen Informationspflicht und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Denn bei fehlenden oder falschen Impressumangaben, kann es durchaus zu einer Abmahnung kommen, die hohe Kosten mit sich bringt. Die Impressumpflicht erfordert, dass Unternehmer bei der Webseitengestaltung eine Vielzahl von Regelungen beachten, um tatsächlich rechtssicher am Onlinehandel teilzunehmen. Auch kann man davon ausgehen, dass etwaige Änderungen, die sich auf die Impressumregeln beziehen, eine zeitnahe Aktualisierung erfordern, damit das Impressum weitestgehend rechtssicher bleibt.
Wie kann man kostenlos ein Impressum erstellen?
Bei der Gestaltung eines Impressums haben Unternehmer verschiedene Möglichkeiten, wie sie dieses rechtskonform und günstig umsetzen können. Das Internet stellt hierbei eine große Hilfe dar, da auf vielen Webseiten unterschiedliche Muster angeboten werden, die man kostenlos als Vorlage für das eigene Impressum verwenden kann. Bevor man jedoch ein entsprechendes Muster verwendet, sollte sichergestellt sein, dass dieses auch aktuell ist und den gesetzlichen Regelungen entspricht. Eine weitere Möglichkeit bieten kostenlose Impressum Generatoren, die ebenfalls auf verschiedenen seriösen Webseiten wie hier zu finden sind. Diese erfordern lediglich die Eingabe der wichtigen Unternehmensdaten und erstellen dann automatisch ein rechtssicheres Impressum, welches auf die entsprechende Webseite übernommen werden kann.
Welche gesetzlichen Regelunge gelten bei der Erstellung eines Impressums?
Für das Erstellen eines Impressums für einen Onlineshop oder eine Händlerseite gelten die Regelungen in § 5 TMG. Dieser stellt genau dar, welche Informationen das Impressum enthalten sollte, so dass Gewerbetreibende grundsätzlich auf der sicheren Seite sind, wenn sie diese Regelungen im Auge behalten. Allerdings unterliegen nicht nur die Informationen, die in einem Impressum enthalten sein sollten, entsprechenden Regelungen, sondern ebenso auch die Art und Weise, wie das Impressum auf der Webseite dargestellt werden soll. Hier heißt es, dass das Impressum „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden“ muss. An dieser Stelle stellt sich Gewerbetreibenden allerdings oft die Frage, in welcher Weise dies gewährleistet werden kann. Im Klartext bedeutet dieser Satz, dass das Impressum möglichst mit nur einem Klick erreichbar und der Link dorthin gut sichtbar angebracht sein sollte. Webseitenbesucher sollten nicht erst suchen müssen, wenn sie die Daten des Unternehmens einsehen wollen. Dies beinhaltet gleichermaßen auch, dass das Impressum nicht unter einem anderen Begriff verborgen sein sollte. Unmittelbar setzt gleichermaßen auch voraus, dass das Impressum sofort einsehbar ist, ohne dass Webseitenbesucher zuerst eine andere Software benötigen, um dieses darzustellen zu können. Auch ist es darüber hinaus wichtig, dass die Informationen im Impressum kopier- und speicherbar sind. Halten sich Webseitenbetreiber an diese Regelungen, sind sie in Bezug auf das Impressum weitestgehend auf der sicheren Seite. Weiterführende Infos: Impressum Vorlage
Welche Schritte sollte man gehen bei Abmahnung wegen fehlerhafter Impressumangaben?
Händler, die eine Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften Impressums erhalten, sollten zuerst einmal den Sachverhalt, der der Abmahnung zugrundeliegt eingehend auf Richtigkeit prüfen und ggf. beheben, wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist. Bei gerechtfertigter Abmahnung ist grundsätzlich auch eine Rechtsberatung zu empfehlen, um die damit einhergehenden Konsequenzen weitestgehend einzudämmen.






