Impressum anhand einer Impressum Vorlage erstellen
Onlineshop Betreiber sowie auch Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder auch eBay unterliegen einer gesetzlich festgelegten Informationspflicht. Diese wird über § 5 des Telemediengesetz (TMG) sowie auch den geregelt und beinhaltet, dass Gewerbetreibende, in Gesetzestexten auch Dienstenbieter genannt, verschiedene Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“. Dies erfolgt in der Regel über das Impressum, welches einen wichtigen Bestandteil der Informationspflicht darstellt. Zur Gestaltung eines Impressums stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So können Händler beispielsweise eine Impressum Vorlage nutzen und ein solches Muster um die notwendige Angaben über das eigenen Unternehmen erweitern. Allerdings sollte man vor der Nutzung der Impressum Vorlage darauf achten, dass diese an die aktuellen Gesetze angepasst ist und somit als rechtsicher und abmahnsicher betrachtet werden kann.
Welche Angaben sollte ein Impressum enthalten?
Das Impressum muss grundsätzlich den Namen sowie auch die Adresse beinhalten, unter der ein Händler niedergelassen ist. Handelt es sich bei dem Onlineshop Betreiber um eine juristische Person, muss darüber hinaus auch die Rechtsform angegeben sein. Zu den weiteren Wichtigen Informationen zählen auch Angaben, die eine „schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen, wozu gemäß den gesetzlichen Regelungen auch die Adresse der elektronischen Post gehört. Zusätzlich bestimmt das Gesetz, dass es bei Diensten und damit Tätigkeiten, bei denen eine behördliche Zulassung nötig ist, die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden muss. Zu den weiteren Angaben zählen auch das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in welche das Unternehmen eingetragen ist. Je nach Art des Unternehmens können auch noch weitere Informationen notwendig sein, die dem o. g. Paragraphen entnommen werden können.
Wie kann man ein Impressum kostenlos erstellen?
Generell kann jeder Webseiten- und Onlineshop-Betreiber sein Impressum selbst erstellen. Es bestehen keine gesetzlichen Regelungen dazu, dass an dieser Stelle ein Anwalt oder ein spezieller Dienstleister benötigt wird. Daher ist eine kostenlose Erstellung grundsätzlich immer möglich. Ob diese empfehlenswert ist, hängt vom etwaigen Informationsumfang ab. Handelt es sich um eine einfache Händlerseite, die nur einiger weniger Informationen bedarf, so ist es beispielsweise möglich, für die Erstellung ein Muster zu nutzen, welches ausgefüllt werden oder als Vorlage dienen kann. Bei der Suche nach einer entsprechenden Vorlage, sollten Händler allerdings darauf achten, dass diese neueren Datums ist und somit der aktuellen Rechtslage entspricht. Veraltete Impressum Muster werden den rechtlichen Ansprüchen der Gesetzgebung nicht mehr gerecht und bilden somit eine Grundlage für eine Abmahnung, die unangenehme Konsequenzen für den Onlinehändler haben kann.
Welche Möglichkeiten der kostenlosen Gestaltung gibt es noch?
Für die kostenlose Gestaltung des Impressums können nicht nur Impressum Vorlagen verwendet werden. Grundsätzlich werden auf verschiedenen Händlerschutz Webseiten im Internet auch Impressum Generatoren angeboten, bei denen der Verkäufer lediglich seine Daten eingeben muss. Das Impressum wird dann automatisch erstellt und kann dann in die Webseite eingefügt werden. Zu beachten ist allerdings, dass bei kostenlosen Angeboten zumeist ein Link auf die eigene Webseite gesetzt werden muss, der zum Anbieter der Muster führt. Händler, die einen solchen Fremdlink nicht auf ihrer Webseite darstellen wollen, sollten daher lediglich Angebote nutzen, die nicht mit solchen Verpflichtungen verknüpft sind, da man diesen durchaus nachkommen muss.
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