Umgang mit der Muster Widerrufsbelehrung 2014
Gerade in den letzten Jahren hat sich die Rechtslage in Bezug auf den Fernabsatz immer wieder geändert, so dass es für Händler schwierig war, ihrer Informationspflicht dauerhaft korrekt nachzukommen. Die notwendigen Veränderungen beruhten nicht zuletzt auf der Tatsache, dass sich die Möglichkeiten im Onlinehandel stetig weiterentwickelt haben, so dass eine Anpassung an die verschiedenen Situationen durchaus nötig war. Allerdings brachten diese stetigen Veränderungen auch Nachteile mit sich. Aufgrund der Unsicherheit in Bezug auf die Rechtslage kam es häufig zu Abmahnungen und zu regelrechten Abmahnwellen, die Onlinehändlern hohe Kosten verursachten. Dieser Problematik sollte mit mehr Transparenz und strengeren Regelungen zur Informationspflicht vorgebeugt werden. 2014 wurde da eine einheitliche Regelung für die gesamte EU eingeführt, die Verbrauchern darüber hinaus den Internetkauf erleichtern sollten. Zu diesen Veränderungen zählt auch ein überarbeitetes Widerrufsrecht, für das eine Muster Widerrufsbelehrung 2014 bereitgestellt wurde. Services wie der Händlerschutz, Partner der Händler, hilft den Händlern auf der sicheren Siete zu bleiben.
Wie geht man mit der Muster Widerrufsbelehrung 2014 um?
Die Muster Widerrufsbelehrung soll dabei helfen, die Widerrufsbelehrung für den eigenen Onlineshop oder eine Verkäufer-Seite auf Plattformen wie Amazon oder eBay rechtssicher anzupassen. Daher beinhaltet sie verschiedene Textbausteine, die gemäß den Gegebenheiten zusammengestellt werden können. Aus den einzelnen Bestandteilen des Musters können gut vierzig bis fünfzig verschiedene Belehrungen gestaltet werden, was die Erstellung einer stimmigen Belehrung weitestgehend erschwert. Juristisch ungeschulten Personen kann es daher Probleme bereiten, eine rechtskonforme Belehrung zu erstellen, ohne dass ich Fehler einschleichen, die für Laien nur schwer als solche zu erkennen sind. Ein guter Grund, sich nicht nur eingehend mit dem Muster zu befassen, sondern die fertige Belehrung auch durch einen Juristen prüfen zu lassen. Hierbei werden Fehler schnell entdeckt und können Probleme wie Abmahnungen etc. vermeiden. Auch die Erstellung durch einen Juristen ist möglich, ist jedoch mit hohen Kosten verbunden. Diese erhöhen sich langfristig durch die Tatsache, dass bei Gesetzesänderungen auch eine Anpassung der Widerrufsbelehrung nötig ist.
Was sollte bei der neuen Widerrufsbelehrung beachtet werden?
Wichtig in Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht ist, dass dieses einheitlich für die gesamte EU gilt. Hiernach steht Verbrauchern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zu, die mit Eingang der Ware beim Kunden zu laufen beginnt. Ist vorab keine ausreichende Belehrung erfolgt, so erhöht sich der Zeitraum auf 12 Monate, danach erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn eine Widerrufsbelehrung bis dato fehlt. Für digitale Medien, die direkt zum Download bereitgestellt werden, muss dem Verbraucher im Grunde keine Widerrufsfrist mehr eingeräumt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Händler zuvor drüber aufklärt und der Käufer seine Einwilligung zum Verzicht auf das Widerrufsrecht gibt. Dies kann auch elektronisch über die Webseite, vor dem Kauf der Medien erfolgen. Über die Widerrufsbelehrung hinaus, sind Händler verpflichtet, ein Formular für den Widerruf bereitzustellen, welches der Verbraucher nutzen kann. Für diesen Widerruf findet man Muster online, die kostenlos verwendet werden können. Verbraucher haben allerdings keine Verpflichtung, ein solches Formular auch zu nutzen und können ihren Widerruf daher auch auf anderem Wege erklären, beispielsweise durch eine E-Mail oder telefonisch sowie auch durch ein eigenes Widerrufsschreiben. Wichtig ist nur, dass sie dem Händler gegenüber ausdrücklich und unmissverständlich den Widerruf erklären.
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