Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Abmahnungsgefahr umgehen - Wie nutzt man Bilder und Videos rechtssicher auf der Webseite
02.11.2012 | Arbeitsrecht
Mehr zum Thema:
Bilder-schützen, Bildschutz, Google-bildersuche, Creative-commons-lizenz, Flickr, Bilderdienste, Bilder-kaufen, Pixelio, Fotolia, Istockphoto, Getty-images
Grundsätzlich ist es in der heutigen Zeit fast schon unmöglich, Webseiten im Internet ohne die Nutzung von Bildern, Grafiken, Fotos oder Videos zu gestalten. Diese Nutzung sollte natürlich so erfolgen, dass sie im Sinne des Urheberschutzes erfolgt und so sind grundsätzlich einige unterschiedliche Voraussetzungen zu beachten. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle aufzeigen, welche Besonderheiten entsprechend beachtet werden müssen, damit die Nutzung der Bilder und Videos auch tatsächlich mit dem geltenden Recht konform geht.
Ist bei Bildern ein Urheberschutz zu beachten?
Grundsätzlich gilt hier, dass auch digitale Bilder als "Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden" gemäß §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich betrachtet werden und somit natürlich auch schutzfähig sind. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich dabei um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, wobei dieses dann entsprechend eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen sollte.
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass man dies bei einfachen Grafiken, vor allem bei Grafiken, die nur aus einem Schriftzug bestehen und keine grafischen Details enthalten, anzweifelt. Jedoch sollte auch hier beachtet werden, dass im Rahmen der sogenannten "Kleinen Münze" auch eine einfach gestaltete Grafik schutzbedürftig sein kann. In jedem Fall kann davon ausgegangen werden, dass für alle Logos, Bilder, Grafiken und Fotos im World Wide Web ein Urheberschutz besteht.
Selbst erstellte Bilder im Internet nutzen
Bei der Nutzung von selbst erstellten Bildern auf der eigenen Internetpräsenz entstehen in der Regel keine Probleme. Da man selbst der Schöpfer des Werkes ist, hat man als Urheber gemäß § 12 UrhG jederzeit das Recht zu bestimmen, ob man das Bild veröffentlicht, wo und in welcher Weise. Darüber hinaus steht dem Urheber gemäß § 15 UrhG das ausschließliche Recht zu, sein Werk in körperlicher und unkörperlicher Form verwerten zu können. Die unkörperliche Form umfasst dabei grundsätzlich das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich machen zu können bezogen auf § 19a UrhG und damit die Veröffentlichung des Bildes im Internet.
Welche Rechte kommen zum Tragen wenn fremde Personen auf Bildern zu erkennen sind?
Wenn Personen auf Bildern abgebildet sind, die man im Internet veröffentlichen möchte, kann auch die Veröffentlichung von selbst erstellten Bildern problematisch werden. Denn grundsätzlich dürfen Bilder gemäß § 22 KunstUrhG nur dann verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn eine Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt. Jedoch stellt das Gesetz für den Fall, dass die abgebildete Person eine Entlohnung für das Bild erhält, eine fiktive Einwilligung vor und betrachtet diese dadurch als erteilt.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch Ausnahmen, begründet in §§ 23, 24 KunstUrhG. So ist eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn es sich bei der abgebildeten Person lediglich um ein Detail oder auch Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit handelt oder um eine Person der Zeitgeschichte. Wobei man im letzteren Fall gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs abwägen sollte, ob es gegen die Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verstößt, wenn es sich um Aufnahmen aus seiner Privatsphäre handelt.
Dürfen Bilder aus der Google Bildersuche frei genutzt werden?
Durch die Google Bildersuche ist es Internetnutzern jederzeit möglich, eine Vielzahl von Bildern zu beliebigen Themen zu finden. Wobei sich allerdings die Frage stellt, ob diese Bilder, die man im Suchergebnis angezeigt bekommt, kopiert und für die eigene Webseite genutzt werden dürfen.
Urheber von Bildern können gemäß § 31 Abs. 1 UrhG einer anderen Person das Recht einräumen, Bilder nach einzelnen Nutzungsarten zu verwenden und somit auch das Recht, die Bilder auf der Webseite zu nutzen. Jedoch kann nicht alleinig daraus geschlossen werden, dass die Webseite, auf der die Bilder dargestellt sind, es nicht verbietet, dass die dortigen Bilder durchsucht und angezeigt werden können, dass der Urheber allen Personen ein Recht einräumen möchte, diese frei zu nutzen. Daher ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Bildern aus der Google Bildersuche oder auch anderen Suchdiensten online unzulässig ist, wenn vom Urheber nicht ausdrücklich entsprechende Nutzungsvoraussetzungen veröffentlicht wurden.
Bilder unter sogenannter Creative Commons-Lizenz bezogen auf Flickr, etc.
Speziell auf Bildportalen wie beispielsweise flickr finden Internetnutzer oftmals Bilder, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen. Dies bedeutet, dass man darunter einen Standard-Lizenzvertrag verstehen kann, der beinhaltet, unter welchen Bedingungen der Urheber seine Bilder zu einer kostenfreien Nutzung freigeben kann. Es handelt sich demnach bei der Creative Commons-Lizenz um das einfache Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG. Dieses Recht erlaubt es den jeweiligen Inhabern der Bilder, diese auf die Art und Weise zu nutzen, die durch die Creative Commons-Lizenz vorgegeben ist. Zusätzlich wird es auch anderen Nutzern ermöglicht, das Bild unter den gleichen Voraussetzungen nutzen zu können. Natürlich ist der Nutzer im Rahmen der CC-Lizenz regulär verpflichtet, den Urhebernamen zu nennen und das Werk lediglich auf nicht-kommerziellen Seiten zu nutzen sowie keine Bearbeitungen daran vorzunehmen.
Wo erhalte Informationen darüber welche Bilder auf flickr ich benutzen darf?
Um herauszufinden, welche Bilder auf flickr genutzt werden können, ist es grundsätzlich möglich, ein paar einfache Schritte vorzunehmen.
1. Sie rufen die Seite flickr.com auf.
2. Dann geben Sie im Suchfeld Ihren Suchbegriff ein, bezogen auf das Thema oder die Art und Weise in der das Bild gestaltet sein sollte, so dass passende Ergebnisse angezeigt werden.
3. Nun schauen Sie sich die Ergebnisse der Suche an. Sie sehen hier noch nicht, welche Bilder zur kostenfreien Nutzung angeboten werden. Daher klicken Sie nun auf den Button "erweiterte Suche".
4. Die Seite wird Ihnen nun als erweiterte Suche dargestellt.
5. Sie scrollen nun die Seite nach unten, bis Sie zu dem Bereich "Creative Commons" gelangen. Gekennzeichnet ist dieser Bereich am auffälligen Logo. Nun wählen Sie die folgende Option aus: "Nur in Inhalten mit einer Creative-Commons-Lizenz". Der Filter sorgt nun dafür, dass ausschließlich Inhalte angezeigt werden, die mit der gewünschten Lizenz versehen sind. Darüber hinaus können auch andere Filter gesetzt werden wie: "Nach Inhalten zur kommerziellen Nutzung suchen". Dieser Filter beinhaltet die Suche nach Bildern, bei denen der Urheber die kommerzielle Nutzung gestattet hat; und auch "Nach Inhalten für Änderung, Anpassung oder Bearbeitung suchen" - wobei der Filter nun dafür sorgt, dass nur Inhalte dargestellt werden, bei denen die Autoren auch der Bearbeitung der Bilder zugestimmt haben. - Im Anschluss an die Filterauswahl klicken Sie den Suchen-Button, um den gewählten Filter zu verwenden.
6. Die ausgewählten Filter wurden durch den Button nun aktiviert und Sie bekommen alle Bilder angezeigt, die sie bearbeiten und kommerziell verwenden dürfen. Sie werden dadurch feststellen, dass sich die Ergebnisse verändert haben.
7. Bei Verwendung der Bilder ist es empfehlenswert, diese mit der entsprechenden Angabe der Quelle zu versehen. Sie können diese Angaben so gestalten: Quelle: Flickr, "Bildautor".
Durch Lizenzen von Bilderdiensten Bilder für die eigene Webseite kaufen
Nicht nur kostenlose Bilderdienste, sondern vor allem auch eine Vielzahl an kommerziellen Bilderportalen hat sich im Laufe der Zeit online etabliert. Diese ermöglichen es, Bilder unter bestimmten Nutzungsbedingungen zu verwenden. Auch an dieser Stelle werden die einfachen Nutzungsrechte nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Diese erlauben es dem jeweiligen Inhaber, die Werke inhaltlich oder räumlich eingeschränkt nutzen zu können. Als Beispiele dienen die Portale Pixelio, Fotolia, iStockphoto und Gettyimages, die an dieser Stelle einmal kurz vorgestellt werden sollten. Die dort dargestellten Bilder richten sich im Ergebnis entsprechend der dort zu findenden Qualität und Preise der Bilder zum einen an normale Webseitenbetreiber sowie auch an "professionelle Anwender" wie beispielsweise Online-Magazine.
Pixelio
Bei Pixelio handelt es sich im eine Bilddatenbank, die eine kostenfreie Registrierung von Nutzern ermöglicht. Im Zuge der Registrierung ist es dann möglich, die hochgeladenen Bilder auf der Plattform unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen für "redaktionelle Zwecke" kostenlos zu verwenden. Die Qualität der Bilder lässt allerdings bei dieser Form der Nutzung stark zu wünschen übrig. Auch ist es Voraussetzung für die Nutzung, dass grundsätzlich ein Hinweis auf Pixelio und den Fotografen, bzw. den Urheber des Bildes gesetzt wird. Die Bilder zu bearbeiten ist hierbei grundsätzlich nicht erlaubt.
Fotolia
Der Bilderdienst Fotolia ermöglicht es dem Nutzer, nach einer kostenfreien Registrierung, Bildmaterial durch sogenannte Credits erwerben zu können. Diese Credits müssen kostenpflichtig erworben werden. Je nachdem für welche Bildgröße der Nutzer sich entscheidet, verlangt der Dienst für den Erwerb einer Standardlizenz eine steigende Zahl an Credits. Die Standardlizenz eignet sich vor allem für den Print- und Webeinsatz. Auch kann darüber hinaus eine sogenannte "Erweiterte Lizenz" mit Hilfe der Credits erworben werden. Diese ermöglicht es dem Nutzer, die Bilder in irgendeiner Form weiterzuverkaufen.
iStockphoto
Bei iStockphoto handelt es sich um eine amerikanische Bilderdatenbank, die über ein sehr großes Archiv an lizenzfreiem Bildmaterial verfügt. Auch hier ist der Erwerb von Credits Voraussetzung für den Bilderdownload. Ein Download eines einzelnen Bildes kosten zwischen $1 und $20. Im Gegensatz zu anderen Bilddatenbanken weist iStockphoto eine Besonderheit auf und bietet auch Bilder von Marken wie z. B. Facebook, Twitter und Google an, die der Nutzer man ausschließlich im redaktionellen Kontext nutzen verwenden darf.
Getty Images
Bei Gettyimages handelt es sich dagegen im einen professionellen Fotodienst. Das Angebot an professionellen Bildern wird durch lizenzfreie und lizenzpflichtige Bilder unterschieden. Die dargestellten lizenzfreien Bilder können mehrfach und somit auch für mehrere Internetseiten verwendet werden. Hierbei unterschieden sich die Preise der Bilder nach der Dateigröße und der Anzahl der Personen, durch die die Bilder genutzt werden. Die lizenzpflichtigen Bilder dagegen werden nur mit Beschränkungen, bezogen auf die Größe, die Platzierung, die zeitliche Verwendungsdauer und die geografische Verteilung lizenziert - wobei der Besteller der Bilder den Verwendungszweck des Bildes angeben muss.
Aus den gegebenen Informationen ergibt sich somit folgendes Fazit:
Die Nutzung verschiedener Bilder ist nicht grundsätzlich frei zulässig. Es handelt sich eher um Ausnahmen, wenn Internetnutzer Bilder finden, die lizenzfrei und kostenlos verwendet werden dürfen. Bilderdienste wie Fotolia, etc. dagegen ermöglichen durch die Creative Commons Lizenzen einen handhabbaren Weg, qualitativ hochwertige Bilder im Internet rechtssicher zu verwenden.
Ist bei Bildern ein Urheberschutz zu beachten?
Grundsätzlich gilt hier, dass auch digitale Bilder als "Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden" gemäß §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder gem. § 72 Abs. 1 UrhG grundsätzlich betrachtet werden und somit natürlich auch schutzfähig sind. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich dabei um ein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt, wobei dieses dann entsprechend eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG darstellen sollte.
Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass man dies bei einfachen Grafiken, vor allem bei Grafiken, die nur aus einem Schriftzug bestehen und keine grafischen Details enthalten, anzweifelt. Jedoch sollte auch hier beachtet werden, dass im Rahmen der sogenannten "Kleinen Münze" auch eine einfach gestaltete Grafik schutzbedürftig sein kann. In jedem Fall kann davon ausgegangen werden, dass für alle Logos, Bilder, Grafiken und Fotos im World Wide Web ein Urheberschutz besteht.
Selbst erstellte Bilder im Internet nutzen
Bei der Nutzung von selbst erstellten Bildern auf der eigenen Internetpräsenz entstehen in der Regel keine Probleme. Da man selbst der Schöpfer des Werkes ist, hat man als Urheber gemäß § 12 UrhG jederzeit das Recht zu bestimmen, ob man das Bild veröffentlicht, wo und in welcher Weise. Darüber hinaus steht dem Urheber gemäß § 15 UrhG das ausschließliche Recht zu, sein Werk in körperlicher und unkörperlicher Form verwerten zu können. Die unkörperliche Form umfasst dabei grundsätzlich das Recht, sein Werk öffentlich zugänglich machen zu können bezogen auf § 19a UrhG und damit die Veröffentlichung des Bildes im Internet.
Welche Rechte kommen zum Tragen wenn fremde Personen auf Bildern zu erkennen sind?
Wenn Personen auf Bildern abgebildet sind, die man im Internet veröffentlichen möchte, kann auch die Veröffentlichung von selbst erstellten Bildern problematisch werden. Denn grundsätzlich dürfen Bilder gemäß § 22 KunstUrhG nur dann verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn eine Einwilligung der abgebildeten Person vorliegt. Jedoch stellt das Gesetz für den Fall, dass die abgebildete Person eine Entlohnung für das Bild erhält, eine fiktive Einwilligung vor und betrachtet diese dadurch als erteilt.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch Ausnahmen, begründet in §§ 23, 24 KunstUrhG. So ist eine Einwilligung nicht erforderlich, wenn es sich bei der abgebildeten Person lediglich um ein Detail oder auch Beiwerk einer Landschaft oder sonstigen Öffentlichkeit handelt oder um eine Person der Zeitgeschichte. Wobei man im letzteren Fall gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesgerichtshofs abwägen sollte, ob es gegen die Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verstößt, wenn es sich um Aufnahmen aus seiner Privatsphäre handelt.
Dürfen Bilder aus der Google Bildersuche frei genutzt werden?
Durch die Google Bildersuche ist es Internetnutzern jederzeit möglich, eine Vielzahl von Bildern zu beliebigen Themen zu finden. Wobei sich allerdings die Frage stellt, ob diese Bilder, die man im Suchergebnis angezeigt bekommt, kopiert und für die eigene Webseite genutzt werden dürfen.
Urheber von Bildern können gemäß § 31 Abs. 1 UrhG einer anderen Person das Recht einräumen, Bilder nach einzelnen Nutzungsarten zu verwenden und somit auch das Recht, die Bilder auf der Webseite zu nutzen. Jedoch kann nicht alleinig daraus geschlossen werden, dass die Webseite, auf der die Bilder dargestellt sind, es nicht verbietet, dass die dortigen Bilder durchsucht und angezeigt werden können, dass der Urheber allen Personen ein Recht einräumen möchte, diese frei zu nutzen. Daher ist davon auszugehen, dass die Nutzung von Bildern aus der Google Bildersuche oder auch anderen Suchdiensten online unzulässig ist, wenn vom Urheber nicht ausdrücklich entsprechende Nutzungsvoraussetzungen veröffentlicht wurden.
Bilder unter sogenannter Creative Commons-Lizenz bezogen auf Flickr, etc.
Speziell auf Bildportalen wie beispielsweise flickr finden Internetnutzer oftmals Bilder, die unter einer Creative Commons-Lizenz stehen. Dies bedeutet, dass man darunter einen Standard-Lizenzvertrag verstehen kann, der beinhaltet, unter welchen Bedingungen der Urheber seine Bilder zu einer kostenfreien Nutzung freigeben kann. Es handelt sich demnach bei der Creative Commons-Lizenz um das einfache Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 2 UrhG. Dieses Recht erlaubt es den jeweiligen Inhabern der Bilder, diese auf die Art und Weise zu nutzen, die durch die Creative Commons-Lizenz vorgegeben ist. Zusätzlich wird es auch anderen Nutzern ermöglicht, das Bild unter den gleichen Voraussetzungen nutzen zu können. Natürlich ist der Nutzer im Rahmen der CC-Lizenz regulär verpflichtet, den Urhebernamen zu nennen und das Werk lediglich auf nicht-kommerziellen Seiten zu nutzen sowie keine Bearbeitungen daran vorzunehmen.
Wo erhalte Informationen darüber welche Bilder auf flickr ich benutzen darf?
Um herauszufinden, welche Bilder auf flickr genutzt werden können, ist es grundsätzlich möglich, ein paar einfache Schritte vorzunehmen.
1. Sie rufen die Seite flickr.com auf.
2. Dann geben Sie im Suchfeld Ihren Suchbegriff ein, bezogen auf das Thema oder die Art und Weise in der das Bild gestaltet sein sollte, so dass passende Ergebnisse angezeigt werden.
3. Nun schauen Sie sich die Ergebnisse der Suche an. Sie sehen hier noch nicht, welche Bilder zur kostenfreien Nutzung angeboten werden. Daher klicken Sie nun auf den Button "erweiterte Suche".
4. Die Seite wird Ihnen nun als erweiterte Suche dargestellt.
5. Sie scrollen nun die Seite nach unten, bis Sie zu dem Bereich "Creative Commons" gelangen. Gekennzeichnet ist dieser Bereich am auffälligen Logo. Nun wählen Sie die folgende Option aus: "Nur in Inhalten mit einer Creative-Commons-Lizenz". Der Filter sorgt nun dafür, dass ausschließlich Inhalte angezeigt werden, die mit der gewünschten Lizenz versehen sind. Darüber hinaus können auch andere Filter gesetzt werden wie: "Nach Inhalten zur kommerziellen Nutzung suchen". Dieser Filter beinhaltet die Suche nach Bildern, bei denen der Urheber die kommerzielle Nutzung gestattet hat; und auch "Nach Inhalten für Änderung, Anpassung oder Bearbeitung suchen" - wobei der Filter nun dafür sorgt, dass nur Inhalte dargestellt werden, bei denen die Autoren auch der Bearbeitung der Bilder zugestimmt haben. - Im Anschluss an die Filterauswahl klicken Sie den Suchen-Button, um den gewählten Filter zu verwenden.
6. Die ausgewählten Filter wurden durch den Button nun aktiviert und Sie bekommen alle Bilder angezeigt, die sie bearbeiten und kommerziell verwenden dürfen. Sie werden dadurch feststellen, dass sich die Ergebnisse verändert haben.
7. Bei Verwendung der Bilder ist es empfehlenswert, diese mit der entsprechenden Angabe der Quelle zu versehen. Sie können diese Angaben so gestalten: Quelle: Flickr, "Bildautor".
Durch Lizenzen von Bilderdiensten Bilder für die eigene Webseite kaufen
Nicht nur kostenlose Bilderdienste, sondern vor allem auch eine Vielzahl an kommerziellen Bilderportalen hat sich im Laufe der Zeit online etabliert. Diese ermöglichen es, Bilder unter bestimmten Nutzungsbedingungen zu verwenden. Auch an dieser Stelle werden die einfachen Nutzungsrechte nach § 31 Abs. 2 UrhG eingeräumt. Diese erlauben es dem jeweiligen Inhaber, die Werke inhaltlich oder räumlich eingeschränkt nutzen zu können. Als Beispiele dienen die Portale Pixelio, Fotolia, iStockphoto und Gettyimages, die an dieser Stelle einmal kurz vorgestellt werden sollten. Die dort dargestellten Bilder richten sich im Ergebnis entsprechend der dort zu findenden Qualität und Preise der Bilder zum einen an normale Webseitenbetreiber sowie auch an "professionelle Anwender" wie beispielsweise Online-Magazine.
Pixelio
Bei Pixelio handelt es sich im eine Bilddatenbank, die eine kostenfreie Registrierung von Nutzern ermöglicht. Im Zuge der Registrierung ist es dann möglich, die hochgeladenen Bilder auf der Plattform unter Berücksichtigung der Lizenzbedingungen für "redaktionelle Zwecke" kostenlos zu verwenden. Die Qualität der Bilder lässt allerdings bei dieser Form der Nutzung stark zu wünschen übrig. Auch ist es Voraussetzung für die Nutzung, dass grundsätzlich ein Hinweis auf Pixelio und den Fotografen, bzw. den Urheber des Bildes gesetzt wird. Die Bilder zu bearbeiten ist hierbei grundsätzlich nicht erlaubt.
Fotolia
Der Bilderdienst Fotolia ermöglicht es dem Nutzer, nach einer kostenfreien Registrierung, Bildmaterial durch sogenannte Credits erwerben zu können. Diese Credits müssen kostenpflichtig erworben werden. Je nachdem für welche Bildgröße der Nutzer sich entscheidet, verlangt der Dienst für den Erwerb einer Standardlizenz eine steigende Zahl an Credits. Die Standardlizenz eignet sich vor allem für den Print- und Webeinsatz. Auch kann darüber hinaus eine sogenannte "Erweiterte Lizenz" mit Hilfe der Credits erworben werden. Diese ermöglicht es dem Nutzer, die Bilder in irgendeiner Form weiterzuverkaufen.
iStockphoto
Bei iStockphoto handelt es sich um eine amerikanische Bilderdatenbank, die über ein sehr großes Archiv an lizenzfreiem Bildmaterial verfügt. Auch hier ist der Erwerb von Credits Voraussetzung für den Bilderdownload. Ein Download eines einzelnen Bildes kosten zwischen $1 und $20. Im Gegensatz zu anderen Bilddatenbanken weist iStockphoto eine Besonderheit auf und bietet auch Bilder von Marken wie z. B. Facebook, Twitter und Google an, die der Nutzer man ausschließlich im redaktionellen Kontext nutzen verwenden darf.
Getty Images
Bei Gettyimages handelt es sich dagegen im einen professionellen Fotodienst. Das Angebot an professionellen Bildern wird durch lizenzfreie und lizenzpflichtige Bilder unterschieden. Die dargestellten lizenzfreien Bilder können mehrfach und somit auch für mehrere Internetseiten verwendet werden. Hierbei unterschieden sich die Preise der Bilder nach der Dateigröße und der Anzahl der Personen, durch die die Bilder genutzt werden. Die lizenzpflichtigen Bilder dagegen werden nur mit Beschränkungen, bezogen auf die Größe, die Platzierung, die zeitliche Verwendungsdauer und die geografische Verteilung lizenziert - wobei der Besteller der Bilder den Verwendungszweck des Bildes angeben muss.
Aus den gegebenen Informationen ergibt sich somit folgendes Fazit:
Die Nutzung verschiedener Bilder ist nicht grundsätzlich frei zulässig. Es handelt sich eher um Ausnahmen, wenn Internetnutzer Bilder finden, die lizenzfrei und kostenlos verwendet werden dürfen. Bilderdienste wie Fotolia, etc. dagegen ermöglichen durch die Creative Commons Lizenzen einen handhabbaren Weg, qualitativ hochwertige Bilder im Internet rechtssicher zu verwenden.
















