Es ist gesetzlich genau vorgeschrieben, welche Informationen im Arbeitszeugnis angegeben werden dürfen und welche nicht. Die Regelung, dass Arbeitszeugnisse grundsätzlich nur positiv formuliert sein dürfen, ist wohl weitläufig bekannt. Doch es gibt noch weitere Aspekte, die beim Schreiben von Arbeitszeugnissen berücksichtigt werden sollten, um die festgesetzten Regelungen einzuhalten.
Für den Arbeitgeber kann es kompliziert werden
Durch die vielen Regelungen zum Arbeitszeugnis und dessen Formulierung, kann es für Arbeitgeber kompliziert und mühselig werden, ein adäquates Arbeitszeugnis zu verfassen. Um sich hier Abhilfe zu verschaffen, kann ein Arbeitszeugnis Generator genutzt werden. Dies empfiehlt sich insbesondere für junge Arbeitgeber, die noch keine oder wenig Erfahrung bezüglich des Schreibens von Zeugnissen mitbringen.
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Grundsätzlich muss man beachten, dass nur Faktoren, die die Arbeit betreffen, im Arbeitszeugnis erwähnt werden dürfen. Vorkommnisse, die im Privatleben des Arbeitnehmers, stattgefunden haben, sind außen vor zu lassen. Dies bezieht sich beispielsweise auch auf ehrenamtliche Tätigkeiten. Ist der Arbeitnehmer Mitglied in einer Partei oder gehört einer Gewerkschaft an, darf diese Information ebenfalls nicht im Arbeitszeugnis angegeben werden. Selbstverständlich sind Angaben zum bisherigen Verdienst zu unterlassen. Zudem ist er dazu verpflichtet keinen Verdacht auf strafbare Handlungen des Arbeitnehmers zu äußern. Grundsätzlich dürfen Straftaten nur im Arbeitszeugnis angegeben werden, wenn diese Straftaten im direkten Zusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen. Wurde der Arbeitnehmer abgemahnt, darf auch dies nicht in das Arbeitszeugnis geschrieben werden.
Dies sind nur einige Aspekte, die im Arbeitszeugnis nicht vermerkt werden dürfen. Arbeitnehmer können sich übergreifend an die Regelung halten, dass nur Informationen, die direkt die Arbeit betreffen, genannt werden dürfen.
Wie können sich Arbeitgeber das Erstellen von Arbeitszeugnissen erleichtern?
Um Zeit und Mühe zu sparen, können Arbeitgeber einen Arbeitszeugnis Generator nutzen. Anhand von Antworten, die auf unkomplizierte Fragen gegeben werden, wird eine Bewertung des Arbeitnehmers erstellt. Diese Bewertung wird in Formulierungen gehüllt, die anwaltlich geprüft wurden, sodass Arbeitgeber sicher gehen können, dass alle Regelungen befolgt wurden. Der Vorteil des Generators ist unter anderem, dass keine Vorkenntnisse benötigt werden.
Grundlegende Computerkenntnisse reichen völlig aus, um die Erstellung des Arbeitszeugnisses abzuschließen. Des Weiteren ist keine Registrierung oder Anmeldung notwendig. Arbeitgeber, die den Arbeitszeugnis Generator von arbeitszeugnis-direkt.de nutzen, bekommen zusätzlich eine kostenlose Checkliste bezüglich der korrekten Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Innerhalb von wenigen Minuten entsteht ein druckfertiges Dokument. Dieses Dokument wird an die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers gesendet. Der Arbeitgeber muss das generierte Arbeitszeugnis lediglich unterschreiben. Schon kann das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.
Das Fazit
Das Formulieren von Arbeitszeugnissen fällt vielen Arbeitgebern schwer, da viele Aspekte berücksichtigt werden müssen. Diese Faktoren betreffen nicht nur Formulierungen, sondern auch den Inhalt der Informationen, die im Arbeitszeugnis angegeben werden dürfen. Um Zeit und Aufwand zu sparen, bietet sich die Erstellung von Arbeitszeugnissen durch einen Generator insbesondere für Arbeitgeber an, die noch wenige Erfahrungen mit dem Erstellen von Arbeitszeugnissen sammeln konnten. Doch auch für Arbeitgeber, die schon häufiger ein Arbeitszeugnis ausgestellt haben, kann die Nutzung eines Arbeitszeugnis Generator sinnvoll sein. Ein Grund für die Nutzung des Generators ist zum Beispiel die enorme Zeitersparnis und rechtlich korrekte Formulierung des Dokuments.
















