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Ratgeber zum Thema Haftung
Arzthaftung - Wo Meinungen aufeinandertreffen
09.03.2018 | Haftung
Wohl kaum ein Thema ist so kontrovers und emotional behaftet wie die Medizin. Ganz besonders, wenn es um die Lieben geht. Vielleicht mussten Sie eine solche Erfahrung sogar schon einmal aus eigener Erfahrung machen.

Doch neben den ethischen Aspekten tun sich bei diesem Thema auch ethische auf - kann man einen Arzt haftbar machen, wenn medizinische Uneinigkeiten bestehen?

Und was tun Sie am besten, wenn Sie einen Anwalt für Medizinrecht brauchen? Dazu nachfolgend eine Ausführung.

Eine Arzthaftung - Was können Sie darunter verstehen?

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jeder Arzt eine hohe Verantwortung gegenüber seinen Patienten hat. Insbesondere bei Fällen, in denen es um Leben und Tod oder schwerwiegende ethische Entscheidungen geht.

Diese Art der Verantwortung ist gleichzusetzen mit der ärztlichen Sorgfaltspflicht. Primär im Fokus steht dabei nicht immer die Heilung des Patienten, sondern sämtliche Bemühungen des Arztes, dass er zum Wohle der Patienten handeln soll. All dies wird in einem Behandlungsvertrag festgehalten. Doch was passiert, wenn dies vermeintlich nicht der Fall ist?

Ein Anwendungsbeispiel - Schmerzensgeldanspruch vor Gericht

Sehr weit gegangen ist hier beispielsweise ein Mann aus München, dessen Vater in Behandlung war. Der Sohn - alleiniger Erbe - macht sowohl Schadensersatz- als auch Schmerzensgeldansprüche geltend.

Es handelt sich um eine Behandlung, die vom Hausarzt durchgeführt wurde. Patient: Sein Vater, betreut, an schwerer Demenz erkrankt - und somit nicht mehr in der Lage, seine Nahrung alleine ausreichend aufzunehmen. Somit indizierte der Hausarzt eine Ernährung mittels PEG - eine sogenannte Magensonde, bei der die Nahrung und sämtliche Nährstoffe über einen Schlaich unmittelbar in den Magen gelangen können.

Da sein Vater zu diesem Zeitpunkt bereits im Sterben gelegen habe und nicht mehr habe am Leben teilnehmen können, verlangte der Mann ein Schmerzensgeld über 100.000,- und weiterhin einen Schadensersatz von etwa 53.000 Euro. Die Begründung für die Forderung:

Ein rechtswidriger Eingriff in das persönliche Körperrecht durch eben diese Magensonde. Der Hausarzt hielt dagegen, dass diese medizinische Maßnahme allerdings ausdrücklich mit dem Betreuer des Patienten abgeklärt sei.

Wie ging der Fall aus München aus?

Sein Sohn konnte allerdings durch einen Anwalt für Medizinrecht seine Forderung geltend machen, da, so die Begründung des Gerichts, eine palliative Versorgung zu diesem Zeitpunkt bereits eingeleitet hätte werden können.

Welche Schlüsse können Sie daraus ziehen?

Es kann manchmal wirklich nicht allzu schlecht sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn Ärzte unvorsichtig oder gar fahrlässig handeln, hilft es immer, zweimal hinzugucken.

Vorab müssen Sie sich jedoch eine passende Argumentation überlegen, meist handelt es sich hierbei nämlich um sehr sensible Fälle. Somit besteht manchmal die Gefahr, dass Sie sich nur allzu schnell von Ihren Emotionen leiten lassen.

Versuchen Sie ein Mittelmaß zu finden. Und: Geduld zu haben! Dies kann sich lohnen, wie der Fall aus München zeigt.
Arzthaftung - Wo Meinungen aufeinandertreffen

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