Ratgeber zum Thema Vertragsrecht
Das ändert sich 2022 für Mieter und Vermieter
08.02.2022 | Vertragsrecht
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Mit Spannung wurde erwartet, was sich im Jahr 2022 für Eigentümer von Immobilien sowie Vermieter und Mieter ändern würde. Wird es neue Gesetze geben? Welche Verordnungen werden gelten? Wird der Staat durch neue Formen der Förderung eingreifen? Es gibt Neuigkeiten, doch was hat sich nun konkret 2022 für Mieter und Vermieter geändert?

Die konkreten Änderungen

In diesem Jahr muss die Grundsteuerreform umgesetzt werden, gleichzeitig läuft die KfW-Förderung nach dem Effizienzhausstandard 55 aus und durch die Zensur 2022 könnte eine neue Heizkostenverordnung für höhere Kosten sorgen. Immerhin wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude auch in diesem Jahr weiter fortgeführt, sodass die entsprechenden Gelder auch weiterhin von der staatlichen Förderbank und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung gestellt werden.

Für die Immobilienbranche gibt es aber auch schlechte Neuigkeiten, denn die Förderung von Neubauten mit KfW-Effizienzhausstandard 55 ist gerade ausgelaufen und soll auch nicht verlängert werden. So müssen neue Gebäude nun den Wert von 40 erreichen, wenn man weiterhin gefördert werden möchte.

Zensur 2022 und das Telekommunikationsgesetz

In diesem Jahr wird in Deutschland wieder eine Zensur durchgeführt. Das heißt, dass neben der obligatorischen Volkszählung auch der Bestand an Häusern und Wohnungen ermittelt wird. Zur Ermittlung werden verschiedene Daten von den Eigentümern und Verwaltern eingefordert, die unter anderem die Anzahl und Namen der Bewohner beinhalten sollen. Des Weiteren ist Ende 2021 das neue Telekommunikationsgesetzt verabschiedet worden, womit die Umlagefähigkeit des TV-Anschlusses über die Nebenkostenabrechnung abgeschafft wurde. So können die dadurch anfallenden Kosten in Hausverteilnetzen nicht mehr auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Wer z.B. in München lebt und sich hier durch eine professionelle Beratung Sicherheit verschaffen möchte, kann nach Anwalt Mietrecht München suchen und wird schnell einen entsprechenden Experten finden, bei dem man sich beraten lassen kann.

Solarpflicht?

Die Pflicht zu Solarbauten ist schon länger im Gespräch und mit dem Jahr 2022 wird sich hier einiges ändern. Schon im letzten Jahr haben einige Bundesländer erste Gesetzesentwürfe zu einer Solarpflicht auf den Weg gebracht und in Baden-Württemberg gilt seit dem 1. Januar diesen Jahres, dass eine solche Anlage für Nichtwohngebäude Pflicht ist. Ab dem 1. Mai gilt das neue Gesetz dann auch für Wohngebäude. Andere Bundesländer wie Hamburg, Berlin oder Rheinland-Pfalz haben ähnliche Beschlüsse auf den Weg gebracht, die allerdings erst 2023 greifen werden.

Mieten und Heizkosten im neuen Jahr

Das Mietspiegelrecht wird ab dem 1. Juli 2022 reformiert, denn dann wird es einheitliche Regelungen geben, wenn es um die Generierung eines Mietspiegels geht. Die Daten, die zur Ermittlung einer vor Ort üblichen Miete erhoben werden müssen, werden dann durch regelmäßige Umfragen evaluiert und neu aufgestellt. Dabei stehen sowohl Mieter als auch Vermieter in der Pflicht, sich daran zu beteiligen. Bei den Heizkosten wurde eine neue Heizkostenverordnung beschlossen, in der unter anderem die Richtlinien für fernauslesbare Technik fixiert wurden. So haben Eigentürmer eine Informationspflicht, wenn in ihrem Haus fernlesbare Messgeräte installiert wurden. Sollten noch Geräte installiert sein, die nicht aus der Ferne ablesbar sind, müssen diese bis spätestens Ende 2026 ausgetauscht werden. Des Weiteren gibt es zusätzliche Werte, die nun bei der Heizkostenabrechnung angegeben werden müssen.

Das ändert sich 2022 für Mieter und Vermieter

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