Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Der Weiterbeschäftigungsanspruch im Arbeitsrecht
21.10.2016 | Arbeitsrecht
Was ist der Weiterbeschäftigungsanspruch?

Unter dem Weiterbeschäftigungsanspruch ist der Anspruch des Arbeitnehmers zu verstehen, während einer Kündigungsschutzklage weiterhin beschäftigt zu werden. Da dieser Anspruch eine Kündigungsschutzklage voraussetzt, wird besser von einer Prozessbeschäftigung gesprochen. Dennoch hat sich der Begriff der Weiterbeschäftigung durchgesetzt. Dieser Anspruch besteht nur vorübergehend für die Zeit, in der unklar ist, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Der Sinn dieses Anspruches ist nicht alleine, dass der Arbeitnehmer einen Lohnanspruch behält. Sondern auch die Beschäftigung im Betrieb gibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.

Wann hat man einen Prozessbeschäftigungsanspruch?

Der Prozessbeschäftigungsanspruch besteht dann, wenn das Arbeitsgericht in 1. Instanz festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Mit der Kündigungsschutzklage kann daher bereits ein Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt werden.

Vor dieser gerichtlichen Feststellung kann ein Weiterbeschäftigungsanspruch für den Arbeitnehmer bestehen. Dieser Anspruch besteht dann, wenn der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung unter Angaben von Gründen widersprochen hat, § 102 BetrVG (Betriebsverfassungsgesezt). Diesen Anspruch muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist geltend machen.

Die Risiken für den Arbeitgeber

Das größe Risiko bei einer Weiterbeschäftigung ist, dass die Weiterbeschäftigung als neuer Arbeitsvertrag im Nachhinein gedeutet wird. Daher sollte vor der Weiterbeschäftigung ein sogenannter Weiterbeschäftigungsvertrag abgeschlossen werden. Zumindest sollte vom Arbeitgeber klargestellt werden, dass die Weiterbeschäftigung nur zur Erfüllung des Weiterbeschäftigungsanspruches erfolgen soll. Am sichersten ist, dass nach der Verurteilung des Arbeitgebers dieser zur Abwendung der Zwangsvollstreckung leistet.

Die Vorteile des Arbeitgebers

Ein großer Vorteil der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bis zur Rechtskraft des Urteils ist, dass das Risiko einer Lohnzahlung ohne Gegenleistung minimiert wird. Der Arbeitnehmer hat nämlich trotz fehlender Arbeit dann einen Lohnanspruch, wenn er seine Leistung zumindest wörtlich anbietet. Nimmt der Arbeitgeber dieses Angebot nicht an, muss er im Falle des unterliegens vor dem Arbeitsgericht trotzdem den zwischenzeitlich fälligen Lohn an den Arbeitnehmer zahlen.

Ob eine Weiterbeschäftigung im Einzelfall für den Arbeitgeber sinnvoll ist, muss hierbei individuell unter Beachtung der individuellen Risiken und Vorteile mit dem Arbeitgeber herausgefunden werden.
Der Weiterbeschäftigungsanspruch im Arbeitsrecht

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