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Ratgeber zum Thema Anwaltsempfehlung
FAQ: Pflichtverteidiger
26.07.2022 | Anwaltsempfehlung
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Manchmal ist eine anwaltliche Vertretung vonnöten. Ein Pflichtverteidiger kommt meist dann ins Spiel, wenn wegen eines Verstoßes gegen das Strafrecht ein Prozess droht. Alle häufigen Fragen und Antworten zum Thema Pflichtverteidiger hier in diesem Ratgeber.

Was genau ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird bei einer sogenannten notwendigen Verteidigung bestellt, wenn der Beschuldigte noch keinen Verteidiger selbst erwählt hat. Ein Wahlverteidiger ist das Gegenstück zum Pflichtverteidiger. Geregelt ist die Bestellung des Pflichtverteidigers in § 141 StPO. Bei einem Pflichtverteidiger handelt es sich im deutschen Strafrecht um einen Strafverteidiger, der durch ein Gericht beigeordnet wurde und von der Staatskasse bezahlt wird. Einen Strafverteidiger in Köln findet man unter anderem auch Online.

Was sind die Voraussetzungen eines Pflichtverteidigers?

Voraussetzung einer Pflichtverteidigung ist nach § 140 StPO die notwendige Verteidigung. Hierbei handelt es sich um eine Verfahrenssituation, bei der zwingend ein Pflichtverteidiger bestellt werden muss, wenn der Beschuldigte keinen selbsterwählten Anwalt mandatiert hat. Dies ist auch der Fall, wenn der Beschuldigte der Auffassung ist, sich selbst verteidigen zu können.

In welchen Fällen handelt es sich um eine notwendige Verteidigung?

Die folgenden Fälle § 140 Abs. 1 StPO führen unter anderem zu einer notwendigen Bestellung eines Pflichtverteidigers, wenn:

  • Die Hauptverhandlung direkt vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder Landesgericht (LG) stattfindet.
  • Dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird.
  • Mit einem Berufsverbot des Beschuldigten zu rechnen ist.
  • Der selbst erwählte Verteidiger von seiner Mitwirkung im Verfahren ausgeschlossen wird.
  • Gegen den Beschuldigten eine Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird.
  • Ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird.

Sofern der Beschuldigte in den aufgeführten Fällen nach § 140 StPO keinen Anwalt selbst erwählt, ist ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen.

Ein Pflichtverteidiger kann auch im Jugendstrafrecht vonnöten sein. Neben den Fällen des § 140 StPO ist dieser in folgenden Situationen zu bestellen:

  • Der Erziehungsberechtigte ist selbst der Tatbeteiligung verdächtig, weshalb ihm die Verfahrensrechte entzogen wurden.
  • Für den Jugendlichen kommt eine Unterbringung in einer Anstalt in Betracht, zur Erstellung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand.
  • Es wird eine Untersuchungshaft gegen den noch nicht volljährigen Beschuldigten vollstreckt.

Ab wann ist ein Pflichtverteidiger beizuordnen?

Zunächst handelt das Gericht von Amts wegen hinsichtlich der Bestellung eines Pflichtverteidigers im Strafrecht. Daher ist ein Antrag zur Bestellung von Seiten des Beschuldigten nicht erforderlich.

Aus § 141 Abs. 1 und Abs. 2 StPO ergibt sich der Zeitpunkt, ab wann ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist. Die Pflichtverteidiger-Bestellung hat spätestens dann zu erfolgen, wenn eine Erklärung zur Anklageschrift seitens des Beschuldigten angefordert wird. Zu diesem Zeitpunkt wird ihm die Anklageschrift zugestellt. Ein Pflichtverteidiger muss sofort bestellt werden, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt ergibt, dass es sich um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt. In anderen Fällen ist es möglich, dass ein Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren bestellt wird. In so einem Fall erfolgt die Beantragung zur Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die Staatsanwaltschaft. Bevor das Gericht diesen beiordnet, ist dem Pflichtverteidiger nach § 142 Abs. 1 StPO die Gelegenheit zu geben, innerhalb einer bestimmten Frist einen Pflichtverteidiger seiner Wahl zu benennen.

Im Internet wird durch die Anwaltskammer der Länder eine Pflichtverteidigerliste bereitgestellt, die der Beschuldigte bei seiner Auswahl heranziehen kann. Die Verteidigung muss nicht zwingend durch einen Fachanwalt für Strafrecht erfolgen. Ebenso kann ein Mitrechtsanwalt oder ein Anwalt ohne Fachanwaltstitel als Pflichtverteidiger bestellt werden.

Wie wird ein Pflichtverteidiger vergütet?

Grundsätzlich sind die Gebühren einer Pflichtverteidigung niedriger als die eines Wahlverteidigers. Ein Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse geltend. In besonderen Fällen kann jedoch auch eine höhere Gebühr festgesetzt werden.

FAQ: Pflichtverteidiger

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