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Ratgeber zum Thema Vertragsrecht
Handy Reparatur oder Umtausch?
09.10.2017 | Vertragsrecht
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Ein ewiges Thema zwischen Käufer und Verkäufern ist das Recht bei einer Reklamation. Wenn Sie ein Handy beispielsweise erworben haben und nach dem Kauf bemerken, dass das Handy bereits einen Defekt hat können Sie prinzipiell immer zu dem Händler zurückkehren und das Gerät entweder reparieren oder umtauschen lassen.

Vorgehensweise bei defektem Handy

Wenn Sie ein Handy haben und es nach einiger Zeit nicht mehr funktioniert und einen Defekt aufweist sollten Sie das dem Händler entweder telefonisch, noch besser aber persönlich mitteilen.

Vor Ort ist die Möglichkeit immer besser, da ein kleinerer Fehler oftmals schon direkt behoben werden kann sofern Sie Fachpersonal antreffen. Der Verkäufer hat an sich immer das Recht, dass er ein Blick auf Ihr defektes Handy wirft und somit den Defekt ebenfalls einschätzen kann.

Sie haben zudem auch die Möglichkeit, dass Sie das Handy bei sich zu Hause abholen lassen. Dies ist gesetzlich geregelt, auch wenn es nicht zu den üblichen Vorgehensweisen gehört können Sie dieses Vorgang in Anspruch nehmen.

Der Verkäufer ist verpflichtet dem nachzukommen. Übrigens haben Sie auch Anspruch auf alle anstehenden Kosten. Dazu gehören beispielsweise die Fahrtkosten zum Geschäft, die Hotlinegebühren oder auch der Postversand.

Umtausch oder Reparatur?

Als Kunde haben Sie immer die freie Wahl ob Sie Ihr Gerät umtauschen möchten oder ob Ihnen eine Reparatur des Produktes lieber ist. Viele Verkäufer verweisen darauf, dass lediglich eine Reparatur möglich ist, dies entspricht allerdings nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Sie haben grundsätzlich ein Recht auf Neuware sofern das Produkt noch erhältlich ist. Sie müssen dem Verkäufer das Gerät allerdings erst überlassen sodass dieser den von Ihnen beschriebenen Defekt überprüfen kann.

Sollte die Neulieferung teurer sein als die Reparatur hat der Händler erneut das Recht, dass er Ihnen die kostengünstigere Reparatur vorschlägt. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn das Produkt nicht in den Regalen des Verkäufers steht. Nur dann wäre diese Aussage wahrheitsgemäß und logisch.

Sollten das Produkt tatsächlich nicht mehr in den Regalen stehen haben Sie dennoch den Anspruch auf Neuware. Wird das jeweilige Produkt nicht mehr produziert haben Sie Anspruch auf Ware, die gleichwertig im Preis sowie in den Eigenschaft ist.

Hat das Produkt allerdings einen besonders hohen Stellenwert für Sie, beispielsweise Geschenke von Angehörigen und Freunden, können Sie gleichzeitig auch immer die Reparatur des Produktes verlangen.

Der Verkäufer muss sich in diesem Fall nach Ihnen richten, was viele Käufer nicht wissen und sich von den Verkäufer durch den Prozess leiten lassen. Dies ermöglicht Verkäufern den einfachsten Weg zu gehen, für Sie aber gleichzeitig einen Weg den Sie nicht gehen wollten.

Reparatur bei Dienstleister

Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit auf eine Handy Reparatur in Bremen bei einem externen Anbieter. Sprich also, bei einem Anbieter der allerdings nicht gleichzeitig der Verkäufer des Produktes ist.

Eine Handy Reparatur in Bremen bei einem Dienstleister ist in den meisten Fällen sehr günstig und kann in geringer Zeit durchgeführt werden. Wenn Sie allerdings einen externen Dienstleister damit beauftragen, dass Ihr Handy repariert wird und die Reparatur das Handy unbrauchbar gemacht hat verlieren Sie Ihren Anspruch auf das Umtauschrecht.

Reparaturzeit und Notwendigkeit des Handys

Wenn Sie Ihr Handy beispielsweise beruflich benötigen, dann haben Sie Anspruch auf eine schnelle Reparatur. Die Dauer der Reparatur muss für den Käufer grundsätzlich zumutbar sein.

Eine normale Reparaturdauer muss von Ihnen als Käufer allerdings akzeptiert werden. Wenn der Händler angibt, dass eine Neuanlieferung des Produktes aus finanziellen Aspekten unverhältnismäßig wäre, gleichzeitig ist die Reparatur allerdings für Sie unzumutbar, dann können Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und der Verkäufer hat die Pflicht Ihnen den Kaufpreis für das defekte Produkt zurückerstatten zu müssen.

Kommt es zu dem Fall, dass die Reparatur misslingt sieht es das Gesetzt vor, dass Sie dem Verkäufer eine zweite Chance geben müssen. Sollte das Handy auch nach der zweiten Reparatur noch nicht ohne defekte funktionieren haben Sie das Recht von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
 Handy Reparatur oder Umtausch?

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