Ratgeber zum Thema Datenschutz
Ratgeber DSGVO für Unternehmer - was sollte ich wissen?
05.05.2020 | Datenschutz
Die neue DSGVO gilt bereits seit dem 25. Mai 2018 und dürfte auch heut noch vielen Unternehmern schwer aufstoßen. Das liegt daran, dass der Datenschutz zwar ein wichtiges Gut ist, jedoch vielen Betreibern von z.B. Webseiten nicht klar ist, was sie im Bereich Kundendaten, E-Mails, Cookies und Tracking von Nutzern zu beachten haben. Die Grundsätze, die vor dem 25. Mai 2018 galten, wurden zum Teil deutlich verändert und viele neue Regeln sind dazugekommen.
Da eine Webpräsenz für fast alle Unternehmer wichtig und teilweise sogar essentiell ist, interessieren sich auch immer mehr dafür, wie diese Webpräsenz DSGVO konform gestaltet werden kann. Vor allem die große Sorge vor Bußgeldern trägt dazu bei, dass viele Unternehmer nicht wissen, wie sie das Thema DSGVO sinnvoll abdecken, bzw. die Vorgaben aus dem Gesetz umsetzen sollen.
Viele Menschen werden den Regierungen vor, dass sie mit der DSGVO über das Ziel hinausgeschossen sind. Das bedeutet, dass es nicht sehr praktikabel ist, die neue DSGVO umzusetzen und dass dadurch die Lesbarkeit von Webseiten deutlich sinkt. Es gibt bereits Stimmen, die fordern, dass es eine Anpassung der neuen Datenschutzgrundverordnung gibt, da diese in ihrer aktuellen Form wenig alltagstauglich ist und oftmals nur zu einem erhöhen Mehraufwand und Problemen führt.
Da eine Webpräsenz für fast alle Unternehmer wichtig und teilweise sogar essentiell ist, interessieren sich auch immer mehr dafür, wie diese Webpräsenz DSGVO konform gestaltet werden kann. Vor allem die große Sorge vor Bußgeldern trägt dazu bei, dass viele Unternehmer nicht wissen, wie sie das Thema DSGVO sinnvoll abdecken, bzw. die Vorgaben aus dem Gesetz umsetzen sollen.
Wo kann ich Know-How zum Thema DSGVO erlangen?
Für Unternehmer und Betreiber von Internetseiten ist es sinnvoll sich im Bereich DSGVO von Experten beraten zu lassen. Deutschlandweit bieten viele Anwaltskanzleien, wie beispielsweise die Rechtsanwälte von KGH in Nürnberg, zu dieser Thematik Seminare an. Bei der Auswahl eines Seminars sollten Unternehmer darauf achten, dass die Kanzlei ein umfangreiches Fachwissen im Bereich Datenschutz bieten kann. So kann man sich als Teilnehmer eines DSGVO Seminars ein gesundes Basiswissen zum Thema Datenschutzgrundverordnung aneignen und lernen auf welche Grundsätze es ankommt.Wer ist von der neuen DSGVO betroffen?
Die neue Form der Datenschutzgrundverordnung betrifft jedes Unternehmen, dass in irgendeiner Form im Internet vertreten ist. Das bedeutet, dass nicht nur Online Shops, sondern z.B. auch Handwerker oder Mittelständler mit eigener Webseite von der DSGVO betroffen sind. Ferner gilt auch zu beachten, dass die DSGVO nicht nur in Deutschland gültig ist, sondern für alle Unternehmen gültig ist, die in der EU ihren Sitz haben, oder personenbezogene daten von EU-Bürgern verarbeiten. Ziel der Verordnung ist es gewesen, in Europa einheitliche Standards im Bereich Datenschutz zu erwirken. Auf der offiziellen Homepage der Bundesregierung Deutschlands wird darüber informiert, welches Ziel die neue Datenschutzgrundverordnung hat und welche Spielräume zur Gestaltung dabei genutzt worden sind.Was ändert sich grundsätzlich durch die neue Verordnung?
Generell bedeutet die neue Verordnung, dass die Erhebung sowie Verarbeitung und Nutzung von so genannten personenbezogenen Daten grundsätzlich verboten ist. Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine Erlaubnis vorliegt. Das bedeutet, dass zum Beispiel eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Viele Betreiber von Webseiten haben dies durch einen Disclaimer und einen Button auf ihrer Homepage umgesetzt. Das bedeutet, dass jemand, der zum ersten Mal eine Webseite betritt, bestätigen muss, dass er mit dem Tracking und mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden ist. Generell ist es auch möglich, dass hier individuelle Einstellungen vorgenommen werden, so dass z.B. nur bestimmte Daten getrackt und ausgewertet werden können.Viele Menschen werden den Regierungen vor, dass sie mit der DSGVO über das Ziel hinausgeschossen sind. Das bedeutet, dass es nicht sehr praktikabel ist, die neue DSGVO umzusetzen und dass dadurch die Lesbarkeit von Webseiten deutlich sinkt. Es gibt bereits Stimmen, die fordern, dass es eine Anpassung der neuen Datenschutzgrundverordnung gibt, da diese in ihrer aktuellen Form wenig alltagstauglich ist und oftmals nur zu einem erhöhen Mehraufwand und Problemen führt.
