Ratgeber zum Thema Arbeitsrecht
Ratgeber: Kündigungsschutzklage - was kann ich bei einer Kündigung tun?
14.01.2022 | Arbeitsrecht
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Wer durch seinen Arbeitgeber gekündigt wurde, ist oftmals emotional schwer getroffen. Vor allem dann, wenn die Kündigung nicht vorhersehbar war, oder wenn man unterschiedlicher Auffassung über die Kündigung ist, kann dies ein schwerer emotionaler Schicksalsschlag sein. Eine Kündigung ist jedoch nicht immer rechtens. Es kann durchaus der Fall sein, dass jemand gekündigt wird, ohne dass es rechtlich wirksam ist. Formale Fehler oder inhaltliche Fehler können schnell dazu führen, dass eine Kündigung nicht wirksam ist.

Gerade in kleineren Betrieben werden Kündigungen oftmals schnell und nicht gerade selten mit formellen Mängeln ausgesprochen. Wer hier durch einen Rechtsanwalt das Potenzial klären lässt, kann beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung klagen. Das Gericht stellt dann fest, ob die Kündigung wirklich korrekt ist und das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung auch wirklich aufgehoben worden ist.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll?

Wenn jemand eine Kündigung erhält, die er so nicht hinnehmen will, kann es durchaus wichtig sein, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Klagefrist liegt bei drei Wochen. Das bedeutet, dass die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung beim entsprechenden Arbeitsgericht eingehen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Kündigung als akzeptiert und somit natürlich auch als wirksam. Wenn die Frist von drei Wochen verstrichen ist, ist es nicht mehr relevant, welche Mängel in der Kündigung vorhanden sind - bei Verstreichen der Frist gilt die Kündigung ohne Einwand.

Wie gehe ich bei einer Kündigungsschutzklage vor?

Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin reicht nach Zustellung der Kündigung eine Klage ein. Diese Klage wird beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Es folgt die Unterrichtung des Arbeitgebers von der Klage. Kurz darauf findet eine sogenannte Güteverhandlung statt. Das heißt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Option haben, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Ein Vergleich ist hier oftmals das Ergebnis - zum Beispiel in Form von einer Entschädigungszahlung. Sollte dieser Vergleich funktionieren, wird das Verfahren automatisch eingestellt und zwar ohne weitere Bedingungen.

Wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sich nicht einigen können, gibt es einen Termin der zuständigen Kammer. Letztendlich wird die Entscheidung dann durch das richterliche Urteil gefällt. Der Richter entscheidet, ob die Kündigung rechtens ist, oder ob sie dies nicht ist. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Richter einen Kompromiss eingeht oder z.B. eine Zahlung vorschlägt, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zahlt, damit die Kündigung akzeptiert wird.

Wie hoch sind die Kosten und auch der Streitwert bei einem Kündigungsschutzprozess?

Der Streitwert eines solchen Prozesses kann anhand des monatlichen Gehaltes definiert werden. Dadurch können die Kosten für die Klage ermittelt werden und ebenfalls ist es möglich, zu definieren, wie hoch die Kosten für das Gericht und für den Anwalt ausfallen werden. Da es sich um einen Prozess aus dem Bereich Arbeitsrecht handelt, bedeutet dies, dass jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen hat. Das gilt in jedem Fall auch unabhängig davon, wie der Prozess ausgehen wird.

Im Vorfeld dürfte ein Anwalt einschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, mit der Klage erfolgreich zu sein. In der Praxis wird sich nicht jede Klage lohnen, was aber durch einen erfahrenen Anwalt ohne großen Aufwand abgeschätzt werden kann.

Zu beachten ist, dass es verschiedene Arten von Kündigungen geben kann. Neben der sogenannten fristlosen Kündigung besteht auch die Möglichkeit, dass eine betriebsbedingte Kündigung eingereicht wird. Das Ziel der Klage sollte ebenfalls im Vorfeld mit dem Anwalt besprochen werden. Es gibt Arbeitnehmer, die klagen, weil sie eine Wiedereinstellung möchten, andere hingegen klagen, weil sie eine Abfindung haben möchten und diese in einer bestimmten Summe durchsetzen möchten.

Details und Fakten sowie Paragraphen rund um das Thema Kündigungsschutz finden sich im Kündigungsschutzgesetz, kurz KSchG. Dieses Gesetz enthält alle Rechte, die von Seiten des Arbeitnehmers und auch des Arbeitgebers eine Rolle spielen können. Je nach beruflicher Gruppe ist der Kündigungsschutz deutlich höher. Das trifft zum Beispiel auf schwangere Personen zu, oder aber auch auf schwerbehinderte Personen, die einen deutlich höheren Schutz haben, als es bei den meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Fall ist.

Generell gilt der allgemeine Kündigungsschutz auch nicht in jeder Situation. Es ist wichtig, dass die Person mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung bei der Firma angestellt sein muss und gleichzeitig darf es sich nicht um einen sogenannten Kleinbetrieb handeln. Das bedeutet, dass mindestens 10 Personen in Vollzeit in der Firma tätig sein müssen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gilt auch der gesetzliche Kündigungsschutz.


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