Ratgeber zum Thema Datenschutz
Ratgeber Videoüberwachung: Wertvolles Beweismaterial vor Gericht!
05.09.2022 | Datenschutz
Mehr zum Thema:

Videoüberwachung spielt in unserem Alltag eine immer größer werdende Rolle. Am Eigenheim, im Kfz sowie in der Öffentlichkeit werden Überwachungskameras genutzt, um die Sicherheit deutlich zu erhöhen. Täter können mit Videoaufnahmen überführt werden. Die Qualität der Kameras und Aufnahmen hat sich in den vergangenen Jahren stark verbessert. Die Überwachungskameras sind kleiner geworden und liefern Videos bis zu 4K Auflösung. Angebot und Nachfrage auf dem Markt der Videoüberwachung sind sehr groß und man kann dadurch seinen exakten Bedarf decken. Eine Fachberatung wird dabei empfohlen.

Wie ist die Gesetzeslage? Wo darf ich eine Videoüberwachung nutzen?

Videoüberwachung im privaten Bereich - in der Regel kein Problem!

Die Videoüberwachung im privaten Bereich kann aus Gründen der Sicherheit ohne Probleme wahrgenommen werden. Oftmals gibt es hier Diskussionen, ob man nur das eigene Grundstück filmen darf. Oder ob es zulässig ist, dass auch öffentliche Bereiche videoüberwacht werden dürfen. In der Praxis bedeutet es, dass geklärt werden muss, ob die Kamera wirklich nur das eigene Grundstück filmen darf. Oder ob es zulässig ist, dass auch z. B. die Einfahrt und damit ein Teil der Straße und somit öffentlicher Bereich gefilmt werden darf.

Eine Beratung zur Videoüberwachung kann nicht nur dabei helfen, die richtigen Überwachungskameras auszuwählen. Die Experten wissen meistens auch noch, was überwacht werden darf. Gerade im privaten Bereich ist es erforderlich, dass z. B. die Anzahl der Kameras und die Qualität sowie die Aufzeichnung perfekt aufeinander abgestimmt und dabei die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden, um gute Resultate rechtssicher liefern zu können.

Öffentliche Bereiche, wie z. B. der Gehweg als Zuweg zum Grundstück können oft mit videoüberwacht werden. Dabei gilt folgendes zu beachten. Falls in dem Bereich bereits nachweislich Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigungen oder Bedrohungen erfolgten, ist es möglich, dass die Videoüberwachung stattfinden darf. Diese ist mit der zuständigen Datenschutzbehörde oder dem Ordnungsamt abzustimmen, in der Regel erhält man die Vorgabe, dass Aufzeichnungen nach Ablauf von 72 Stunden wieder gelöscht werden müssen und private Bereiche anderer Personen geschwärzt werden. Moderne Videoüberwachungssysteme ermöglichen die Konfigurierung dieser Auflagen. Am bestens sollten zu den oben genannten Straftaten Strafanzeigen vorliegen.

Personen, die potenziell als gefährdet gelten, darunter zählen Politiker und Prominente, können ebenfalls öffentliche Räumlichkeiten videoüberwachen.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich in den beiden genannten Fällen um Ausnahmesituationen handelt. Es ist nicht "einfach so" zulässig, dass öffentliche Bereiche überwacht werden. Sollte jedoch das Interesse der Strafverfolgung oder der Strafvereitelung überwiegen, sind diese oftmals der Schlüssel zu einer von den Behörden geduldeten Videoüberwachung.

Nicht zulässig ist es, dass einfach ohne Genehmigung fremde private Flächen und Bereiche videoüberwacht werden. Es ist also nicht erlaubt, dass man neben seinen eigenen Garten und den des Nachbarn ebenfalls aufnimmt.

Quelle und mehr Infos:
topsicherheit.de Ratgeber Videoüberwachung und Recht

Viele Hersteller von Überwachungskameras bieten die Möglichkeit, dass ausgewählte Bereiche, wie z. B. das Nachbargrundstück, im Bild "geschwärzt" werden können. Das bedeutet, dass Teile des aufgenommen Bereiches nicht mehr sichtbar sind. Empfehlenswert ist es, Überwachungskameras von vorn herein so auszurichten bzw. zu installieren, dass ungewünschte oder verbotene Bereiche gar nicht erst aufgenommen werden. So befindet sich das komplette Kamerabild im gewünschten bzw. eigenen legalen Bereich und es wird somit keine Kameraleistung ungenutzt lässt.

Anders sieht es aus, wenn man ein gutes Verhältnis zu seinem Nachbarn hat und dieser mit der Überwachung einverstanden ist, da er im Notfall sogar selbst davon profitiert.

Verkaufszahlen sagen aus, dass der Trend zur Videoüberwachung zunimmt. In einigen Städten, wie z. B. in Dresden, Leipzig, Berlin und Düsseldorf ist die Videoüberwachung inzwischen deutlich ausgeprägter als es noch vor 10 Jahren der Fall gewesen war. Inzwischen werden gerade öffentliche Gebäude und Plätze sehr intensiv videoüberwacht und die gefühlte Sicherheit ist dadurch deutlich gestiegen.

Videoüberwachung in Kraftfahrzeugen - der Sonderfall Dashcam

Unter einer Dashcam ist eine im Auto angebrachte Überwachungskamera zu verstehen, welche mit einem breiten Blickwinkel das Verkehrsgeschehen aufzeichnet. Hochwertige Geräte filmen dabei nicht nur nach vorne, sondern auch nach hinten und verfügen über eine ausgezeichnete Nachtsicht.

Seit ein paar Jahren setzen sich Dashcams zur Videoüberwachung des Verkehrs in Autos durch, um im Zweifel die Unschuld nach einem Verkehrsunfall nachweisen zu können. Lange Zeit war es rechtlich unklar, ob man solche Kameras im eigenen Fahrzeug nutzen darf. Der Bundesgerichthof hat in Deutschland entschieden, dass diese genutzt werden können und deren Videomaterial als Beweismaterial eingesetzt werden darf.

Im Jahr 2018 gab es ein BHG-Urteil, dass aufgrund des Beweismaterials einer Dashcam gefällt worden ist. Im Unterschied zu Zeugenaussagen ist das Bildmaterial auf der Dashcam eindeutig. Zeugen können sich falsch erinnern oder untereinander abstimmen.

Das Videomaterial einer Dashcam ist jedoch unbestechlich und klärt das Unfallgeschehen auf. Grundsätzlich ist es daher ratsam, eine Dashcam zu nutzen, da sie in einigen Situationen von Vorteil sein kann.

Mehr Infos:
Urteil des BGH vom 15.08.2018

Es ist somit möglich, in Zivilprozessen das Videomaterial von Dashcams zur Klärung der Schuldfrage zu nutzen. Dazu muss man mittels Beweisantrag das Video als Beweismittel vor Gericht beantragen. Die Gewichtung des Gerichts zur Zulassung der Videoüberwachung als Beweis ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Ratgeber Videoüberwachung: Wertvolles Beweismaterial vor Gericht!

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet