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Ratgeber zum Thema Haftung
Strafanzeige erhalten, was jetzt tun?
06.12.2022 | Haftung
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Eine Strafanzeige zu erhalten, sorgt im ersten Moment vermutlich für einen schockartigen Zustand. Nicht immer muss diese gerechtfertigt sein, auch aus böswilliger Absicht können Strafanzeigen, von zum Beispiel verärgerten Nachbarn oder Expartnern gestellt werden. Doch egal ob gerechtfertigt oder nicht, wie verhält man sich nun bei Erhalt einer Strafanzeige? Gibt es Dinge die erledigt oder hinterfragt werden sollten?

Verhalten bei einer Strafanzeige

In erster Linie gilt natürlich: Ruhe bewahren! Hektisches oder unüberlegtes Verhalten hilft selten weiter, also gilt es die Ruhe zu bewahren und die Fakten zu klären. Zur Not holt man sich hier eine weitere Person hinzu, die die Lage etwas sachlicher betrachten kann. Zudem sollten zwei weitere Grundregeln beachtet werden:

Das gesetzliche Schweigerecht beachten und keine unüberlegten Aussagen treffen
  • Einen Rechtsschutz organisieren
  • Eine Strafanzeige kann schriftlich zugestellt werden, aber auch telefonisch kann die Polizei zu einer Vernehmung einladen, deswegen ist fachkundiger Rechtsschutz hier von großer Hilfe. Eine schriftlich zugestellte Strafanzeige kann zudem noch sehr wenige oder nicht klar beschriebene Informationen zum eigentlich Grund der Anzeige erbringen. Sollte im Vorfeld schon ein Verdacht bestehen, was genau zu der Strafanzeige geführt haben kann, ist dies hilfreich. Allerdings muss dies nicht der Fall sein, hier kann versucht werden, weitere Informationen heranzuholen. Auch dafür wird ein Rechtsbeistand benötigt. Denn weiterhin sollte Stillschweigen bewahrt werden, es besteht keine Pflicht schon bei Erhalt der Strafanzeige Auskünfte oder Kommentare zu geben, lediglich einige Grunddaten wie Name, Geburtsort und Geburtsdatum müssen angegeben werden. Seine Rechte zu kennen, kann hier von Vorteil sein.

    Was ist eine Strafanzeige?

    Eine Strafanzeige kann bei der Polizei, einer Staatsanwaltschaft oder anderen Ermittlungsbehörden gestellt werden, auch die Möglichkeit einer anonymen Strafanzeige besteht. Strafanzeigen können mündlich, schriftlich und online gestellt werden. Mündlich geht dies bei den oben bereits beschriebenen Institutionen. Schriftlich kann dies per Brief oder Fax geschehen. Eine Vorgabe einer bestimmten Form besteht nicht.

    Bei einer Strafanzeige kann es sich um unterschiedliche Dinge handeln, Beispiele für eine Strafanzeige sind: Vorwurf der Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Sachbeschädigung, Nachstellung, psychische oder physische Gewalttaten, Betrug, Diebstahl oder auch Diskriminierung. Ohne die Stellung einer Strafanzeige können Verbrechen nicht aufgeklärt und durch die Polizei verfolgt werden. Durch die Stellung einer Strafanzeige kann weiterhin dafür gesorgt werden, dass Täter/Täterinnen keine weiteren Straftaten begehen und/oder keine weiteren Menschen zu Schaden kommen.

    Eine allgemeine Verpflichtung zur Stellung einer Strafanzeige gibt es nicht. Privatpersonen entscheiden selbst, ob sie Straftaten zur Anzeige bringen wollen. Eine Verpflichtung besteht aber für bestimmte Personengruppen, dies sind zum Beispiel Polizisten und Mitarbeiter von Ermittlungsbehörden. Auch im Falle von Erzieherin gilt eine Verpflichtung zur Stellung einer Strafanzeige, wenn diese einen berechtigten Verdacht zum Missbrauch an Kindern haben.

    Auch bei geplanten Straftagen gibt es eine Ausnahmeregelung, erfährt man zum Beispiel über eine geplante Straftat, so muss man diese zur Anzeige bringen. Bei der Stellung einer Strafanzeige sollte weiterhin beachtet werden, dass sie nicht mehr zurückgezogen werden kann. Dies sollte von einem Anzeigenden gut bedacht werden. Beispielsweise bei Vorwurf der Vergewaltigung kann dies Konsequenzen für Beschuldigten und Anzeigenden haben. Weiterhin wissenswert ist, dass die Stellung einer Strafanzeige kein Geld kostet und dass es Beratungsstellen gibt, die bei der Stellung einer solchen Anzeige helfen.

    Unberechtigte Strafanzeigen

    In der Regel gilt die gesetzliche Vorgabe: es muss die Wahrheit gesagt werden, bei der falschen Anzeige einer Straftat, können eine Reihe an Konsequenzen auf den Anzeigenden zukommen. Dies hindert einige Menschen leider nicht daran, das trotzdem zu versuchen.

    Eine vorsätzliche und unwahre Anzeige, kann auch zur Folge haben, dass der Anzeigende im Nachhinein alle Gerichtskosten und auch die dem Beschuldigten entstandenen Kosten tragen muss. Weiterhin kann der Beschuldigte eine Gegenanzeige stellen, wenn das Gericht die Beschuldigungen als vorsätzlich und leichtfertig ansieht.

    Eine Gegenanzeige kann dann wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede gestellt werden und dem Anzeigenden im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren einbringen. Auch die Gegenanzeige der üblen Nachrede kann Konsequenzen haben. Hierfür genügt schon, dass hier nachgewiesene falsche Aussagen über die Person behauptet wurden. Die Höchststrafe für üble Nachrede liegt bei 2 Jahren Freiheitsstrafe.

    Konsultieren eines Anwaltes

    Liegt nun die Strafanzeige vor, kann der beschuldigte für sich selbst am besten entscheiden, ob diese berechtigt oder unberechtigt ist. In jedem Fall ist die Konsultation eines Rechtsanwaltes nicht zur empfehlen, sondern auch nötig. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann hier entstehende Kosten abdecken. Ein Rechtsanwalt kann professionelle Hilfe bieten und die Interessen des Beschuldigten vor Gericht vertreten. Außerdem hat er das Recht auf Akteneinsicht bei der Polizei und kann so inhaltliche Angaben zum Vorwurf herausfinden. Er hat ebenfalls die Möglichkeit schon im Vorfeld Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden aufzunehmen und so auf das kommende Verfahren Einfluss zu nehmen.

    Erste Schritte nach Erhalt einer Strafanzeige

    Eine Strafanzeige sollte als Beschuldigter in jedem Fall ernst genommen werden. Auch wenn der Betroffene sich sicher ist, zu Unrecht beschuldigt worden zu sein, ist die richtige Vorgehensweise bei Erhalt einer Strafanzeige sehr wichtig.

    Wichtig ist direkt zu reagieren und einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Bei nichts tun kann dies Konsequenzen nach sich ziehen. Drohende Nachteile und gerichtliche Entscheidungen während eines Strafverfahrens können von einem Rechtsanwalt rechtzeitig abgewehrt oder abgeschwächt werden. Auch im Falle der Unschuld ist dieses Vorgehen von großer Wichtigkeit, da der Mangel an Beweisen vor Gericht in manchen Fällen negative Folgen haben kann.

    Des Weiteren gilt bei Erhalt einer Strafanzeige keine Aussage zu machen und von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Die Polizei nutzt gerne Überraschungsmomente, wie eine plötzliche Hausdurchsuchung, um eine Strafanzeige zu übermitteln und unangenehme Fragen zu stellen. In der Natur des Menschen liegt es, sich zu verteidigen und ein Unrecht durch große Worte abwehren zu wollen. Dies kann aber nicht den gewünschten Effekt haben und später sogar gegen den Beschuldigten gerichtet werden. Deswegen sollte in diesem Fall unbedingt eine Aussage verweigert und auf den Rechtsbeistand gewartet werden. Dieser hat den nötigen Abstand zu der Situation und auch die nötige Erfahrung um hier richtig zu handeln. Erst im Beisein und nach Klärung des Vorwurfs sollte sich als Beschuldigter geäußert werden.

    Wichtig zu wissen ist hier noch, dass Schweigen dem Beschuldigten niemals negativ ausgelegt werden darf. Also ist Schweigen hier sprichwörtlich Gold und dies gilt auch für Freunde und Bekannte. Diese wollen vielleicht hilfreich sein und durch ihre Aussage gleich ein Alibi liefern. Aber auch in diesem Falle ist Schweigen die bessere Möglichkeit, um im späteren Verlauf alles professionell klären zu können.

    Zusammenfassend ist zu sagen, dass 3 Dinge bei Erhalt einer Strafanzeige also unbedingt beachtet werden sollen. Diese sind: einen Anwalt beauftragen, im Zweifel von der Schweigepflicht Gebrauch machen und durch Akteneinsicht des Anwalts die Vorwürfe klären.

    Wird dies mit der nötigen Ruhe und entsprechenden Verhaltensregeln gehandhabt, geht das Verfahren in die richtige Richtung. Ein seriöses Auftreten als Beschuldigter kann in vielerlei Hinsicht von Wichtigkeit sein. Außerdem ist wichtig zu wissen, dass diese Verhaltensregeln in jedem Fall von hoher Wichtigkeit sind, also egal ob zu Recht oder zu Unrecht beschuldigt

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