Ratgeber zum Thema Strafrecht
Wie man sich gegen Online-Stalking wehren kann
31.12.2017 | Strafrecht
Mehr zum Thema: Stalking, Online-stalking, Starker
Durch das Internet findet ein schneller Informationsaustausch statt. Inhalte lassen sich binnen kürzester Zeit rund um die Welt verbreiten. Deshalb findet das Online-Stalking so oft statt. Unter Online-Stalking werden bedrängende Handlungen verstanden, durch die andere Personen beispielsweise per Mail, dem Handy oder dem Internet massiv unter Druck gesetzt werden und ihnen somit das Leben schwergemacht wird.

Das Tückische von Online-Stalking ist die Anonymität, hinter der sich der Stalker verstecken kann. Im Verborgenen findet der Stalker viele Wege, um einer anderen Person vor allem psychisch zu schaden. Die seelische und körperliche Belastung für die Opfer kann schlimme Folgen nach sich ziehen. Viele Opfer ziehen sich zurück, leiden an Schlafstörungen, Angstzuständen, Unruhe und Depressionen.

Selbst posttraumatische Belastungsstörungen können Folge von Online-Starking sein. Die Opfer sind oft ratlos, was sie gegen die Online-Stalking-Attacken machen können.

Handlungsweisen von Online-Stalking

Da der Starker im Internet seine Identität verschleiern kann, kommt es zu vielfältigen, rechtswidrigen Verhaltensweisen, unter anderem:
  • Facebook wird für rechtswidrige Zwecke missbraucht (Anlegen falscher Profile, verleumderische Inhalte)
  • Manipulation und Überwachung durch Spionage-Software
  • Veröffentlichung von Lügen
  • Veröffentlichung intimer Bilder oder Daten
  • Verleumdung auf Homepages, Newsgroups, Blogs, Foren oder per Mail
  • offensive Kontaktaufnahme per Mail, WhatsApp, Telefon und Handy und dadurch sexuelle Belästigung
  • Warenbestellung unter dem Opfernamen
  • Identitäten-Diebstahl (Opfer wird bei Kontaktbörsen angemeldet)
  • Begehung von Straftaten.

All diese rechtswidrigen Verhaltensweisen stellen einen immensen Eingriff in die Intimsphäre des Opfers dar. Die Opfer haben aber Möglichkeiten, sich gegen das Online-Stalking zu wehren.

Tipps gegen Online-Stalking

Damit sich Menschen gegen Web-Stalker schützen können, sollten sie möglichst wenig von sich preisgeben. In sozialen Netzwerken sollte niemals der echte Vor- und Nachname angegeben, sondern ein Pseudonym gewählt werden. Ähnlich klingende oder abgekürzte Namen können natürlich auch verwendet werden, damit alte Freunde die Person noch finden können. Weiterhin sollte statt der echten E-Mail-Adresse eine wegwerfbare Weiterleitungsadresse angegeben werden.

Hat ein Starker erst einmal die Telefonnummer oder die Adresse seines Opfers, kann die Belästigung schlimme Ausmaße annehmen. Deshalb sollte die Angabe der echten Postadresse oder der echten Telefonnummer immer tabu sein. Weiterhin sollte vermieden werden, Fotos von sich selbst ins Internet zu stellen. Ist dies nicht vermeidbar, sollte zumindest darauf geachtet werden, dass niemand nachvollziehen kann, wo das Foto gemacht wurde.

Hilfs-Maßnahmen gegen Online-Stalking

Haben Personen bereits mehrmals belästigende Mails erhalten oder wurde schon mehrmals eine unbestellte Postsendung geliefert, kann Stalking die Ursache sein. Dann muss als erstes ausgeschlossen werden, dass es zu weiteren Attacken kommen kann. Ein wichtiger Hinweis zur Ermittlung der Identität des Stalkers ist die von ihm genutzte IP-Adresse. Im Normalfall kann sie durch verschiedene Tools herausgefunden werden.

Sie lässt sich einem Provider zuordnen, der durch richterliche Anordnung aufgefordert werden kann, die Identität des Nutzers herauszugeben. Gelingt dies nicht, kann eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Wenn dagegen immer wieder nicht bestellte Warensendungen geliefert werden, kann die Annahme von vornherein verweigert werden. Die Nachbarn sollten natürlich auch informiert werden, keine an das Opfer adressierte Post anzunehmen.

Der Absender der Lieferung sollte kontaktiert werden. Es soll ihm mitgeteilt werden, dass es sich um einen Fall von Online-Stalking handelt. Sinnvoll ist es auch, die eigene Adresse für weitere Bestellungen sperren zu lassen. Hass-Posts auf Facebook sollten gemeldet und deren Löschung veranlasst werden. Vielleicht kann ja sogar die IP-Adresse an die Polizei weitergeleitet werden. Bei anderen Homepages sollten Provider und IP-Adresse ausfindig gemacht werden.

Oftmals sind diese Hilfs-Maßnahmen für die Opfer allein nicht durchzuführen. Professionelle Hilfe ist hierbei sehr hilfreich. In vielen Fällen von Stalking kann beispielsweise auch eine erfahrene Detektei helfen. Die Esslinger LB Detektei ist hier ein kompetenter Ansprechpartner. Unter www.lb-detektei.de finden die Opfer schnell Hilfe. Die Detektei wird die Opfer dazu auffordern, beleidigende oder diskreditierende Mails oder Posts als Screenshot oder auf andere Weise zu speichern, da sie später als Beweisgrundlage dienen und zu einer schnellen Aufklärung führen können.

Die Detektive können die Handlungsabläufe des Stalkers transparent machen. Eine juristische Verfolgung des Täters ist somit möglich. Die Detektei hat natürlich auch die Möglichkeit, das Stalking bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Durch klare Beweise und Zeugen können sie die unerlaubten Handlungen des Täters belegen. Die juristische Verfolgung ist dann besser möglich und der Täter kann schneller belangt werden.

Wurde mit Hilfe der Detektei der Täter herausgefunden, kann der Weg zum Anwalt erfolgen. Dieser kann spezielle straf- oder zivilrechtliche Sanktionen erlassen, unter anderem:
  • Abmahnungen
  • Unterlassungsklagen
  • einstweilige Verfügungen
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Wie man sich gegen Online-Stalking wehren kann

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