beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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Einseitige Beendigung von Seitens des Hausbesitzers betr. Wohnungsausbau und späteren Einzugs
Vom 23.12.2014 | Frage zum Thema Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht
Guten Tag.
Die Frage ist ganz einfach erst einmal.
In welchen Kompetenzbereich fällt eine Klage:
Bei Schwager, Dachwohnung über 2 Jahre ausgebaut 1000 Std. investiert.
Nach Fertigstellung sollte Einzug folgen.
Kurz vor Fertigstellng, einseitige Beendigung durch Schwager/ Hausbesitzer.
Klage auf Schadensersatz für geleistet Std.
Die Frage ist ganz einfach erst einmal.
In welchen Kompetenzbereich fällt eine Klage:
Bei Schwager, Dachwohnung über 2 Jahre ausgebaut 1000 Std. investiert.
Nach Fertigstellung sollte Einzug folgen.
Kurz vor Fertigstellng, einseitige Beendigung durch Schwager/ Hausbesitzer.
Klage auf Schadensersatz für geleistet Std.
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