beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
Kontaktdaten
Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Ermitlungsverfahren wg. Veruntreuung ?
Vom 13.01.2015 | Frage zum Thema Strafrecht
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):
Könnten Sie bitte in Erfahrung bringen, ob gegen meine Person ggf. ein Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung/Untreue im Amt als Vorstand e. Stiftung mit Sitz i. Berlin eingeleitet wurde?
Die Stifterin (ein chinesisches Unternehmen) schuldete vertraglich einklabbare Entgelte f. Gehalt, Miete, Nebenkst., Erfolgsprämien, die ich mir aufgrund vorhandener Bankvollmacht dann soz. selber ausgezahlt habe. Somit habe ich d. Stifterin Mehrkosten erspart, da die Forderungen einklagbar gewesen wären.
Der Stiftungsaufsicht (Senatsverwaltung f. Justiz) ist der Sachverhalt bekannt und erkennt mich weiterhin als Vorstand u. rechtl. Vertreter der Stiftung an.
Unsere Stiftung wurde aufgrund meines Einsatzes mehrfach durch das Auswärtige Amt gefördert, die Projekte sind im erheblichem Interesse der Bundesrepublik D..
Bin zur Zeit weiterhin im Ausland tätig, Volksrepublik China,
bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):
Könnten Sie bitte in Erfahrung bringen, ob gegen meine Person ggf. ein Ermittlungsverfahren wegen Veruntreuung/Untreue im Amt als Vorstand e. Stiftung mit Sitz i. Berlin eingeleitet wurde?
Die Stifterin (ein chinesisches Unternehmen) schuldete vertraglich einklabbare Entgelte f. Gehalt, Miete, Nebenkst., Erfolgsprämien, die ich mir aufgrund vorhandener Bankvollmacht dann soz. selber ausgezahlt habe. Somit habe ich d. Stifterin Mehrkosten erspart, da die Forderungen einklagbar gewesen wären.
Der Stiftungsaufsicht (Senatsverwaltung f. Justiz) ist der Sachverhalt bekannt und erkennt mich weiterhin als Vorstand u. rechtl. Vertreter der Stiftung an.
Unsere Stiftung wurde aufgrund meines Einsatzes mehrfach durch das Auswärtige Amt gefördert, die Projekte sind im erheblichem Interesse der Bundesrepublik D..
Bin zur Zeit weiterhin im Ausland tätig, Volksrepublik China,
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