beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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Fahrerlaubnisprüfung - Täuschungsversuch Fahrlehrer in Verbindung mit Fehlverhalten Fahrprüfer
Vom 26.08.2014 | Frage zum Thema Strafrecht
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
bei einer Fahrprüfung im April diesen Jahres, hat sich ein Fahrprüfer nicht regelkonform verhalten. Es geht hier allerdings nicht um eine Anfechtung des Bewertung der Prüfung.
Konkret hat der Prüfer den Bewerber nicht einen 2. Versuch beim Einparken absolvieren lassen und falsch behauptet, das Auffahren auf den Bordstein beim Einparken stelle ein erhebliches Fehlverhalten dar.
Ich als Fahrlehrer habe daraufhin eine Entschuldigung und kostenlose Wiederholung der Prüfung schriftlich gefordert. Dies wurde abgehelehnt.
Des weiteren wurde nun von Seiten der Prüforganisation TÜV Süd behauptet, ich hätte einen Täuschungsversuch bei der Prüfung gemacht. Dies habe ich auch schon im Jahr 2010 getan. Über diese zwei angeblichen Täuschungsversuche hat der TÜV Süd meine Aufsichtsbehörde informiert. Diese äußerte daraufhin Bedenken an meiner Eignung als Fahrlehrer.
Es geht also darum, dass ein Prüfer Fehler macht und nun mich belastet, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen ließ.
Im Gegenteil. Der Fahrprüfer hat in besagtem Fall, die Prüfung als bestanden gewertet, obwohl ich ja angeblich getäuscht habe. Damit belastet er sich selbst, denn er hätte auf nicht bestanden erkennen müssen.
Nachdem ich mich nun von zwei Anwälten, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind, habe beraten lassen, wurde mir dort empfohlen, einen Strafrechtler einzuschalten.
Mir geht es nicht um eine Beratung sondern um ein Mandat, um das Fehlverhalten des Prüfers zu ahnden.
Übrigens sind fachliche Mängel des TÜV Süd in puncto Prüfungsrichtliniien sogar hier öffentlich zu finden: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein-pruefung/die-fuehrerscheinpruefung/tipps-fuer-eine-erfolgreiche-fuehrerscheinpruefung
Bei Frage 7 werden die Kriterien für erhebliche Fehlverhalten irrefürhrend dargestellt. Bei Frage 8 behauptet man, es werde nur eine Frage gestellt. Dabei sind es 3 Prüfpunkte, die zu prüfen sind.
Der TÜV Süd als beliehenes Unternehmen im hoheitlichen Auftrag nutzt wohl aus, dass es sich anscheinend nicht um Verwaltungsakte handelt und keine Aufsichtsbehörde angegeben ist, die Einhalt gebietet.
bei einer Fahrprüfung im April diesen Jahres, hat sich ein Fahrprüfer nicht regelkonform verhalten. Es geht hier allerdings nicht um eine Anfechtung des Bewertung der Prüfung.
Konkret hat der Prüfer den Bewerber nicht einen 2. Versuch beim Einparken absolvieren lassen und falsch behauptet, das Auffahren auf den Bordstein beim Einparken stelle ein erhebliches Fehlverhalten dar.
Ich als Fahrlehrer habe daraufhin eine Entschuldigung und kostenlose Wiederholung der Prüfung schriftlich gefordert. Dies wurde abgehelehnt.
Des weiteren wurde nun von Seiten der Prüforganisation TÜV Süd behauptet, ich hätte einen Täuschungsversuch bei der Prüfung gemacht. Dies habe ich auch schon im Jahr 2010 getan. Über diese zwei angeblichen Täuschungsversuche hat der TÜV Süd meine Aufsichtsbehörde informiert. Diese äußerte daraufhin Bedenken an meiner Eignung als Fahrlehrer.
Es geht also darum, dass ein Prüfer Fehler macht und nun mich belastet, obwohl ich mir nichts zu Schulden kommen ließ.
Im Gegenteil. Der Fahrprüfer hat in besagtem Fall, die Prüfung als bestanden gewertet, obwohl ich ja angeblich getäuscht habe. Damit belastet er sich selbst, denn er hätte auf nicht bestanden erkennen müssen.
Nachdem ich mich nun von zwei Anwälten, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind, habe beraten lassen, wurde mir dort empfohlen, einen Strafrechtler einzuschalten.
Mir geht es nicht um eine Beratung sondern um ein Mandat, um das Fehlverhalten des Prüfers zu ahnden.
Übrigens sind fachliche Mängel des TÜV Süd in puncto Prüfungsrichtliniien sogar hier öffentlich zu finden: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein-pruefung/die-fuehrerscheinpruefung/tipps-fuer-eine-erfolgreiche-fuehrerscheinpruefung
Bei Frage 7 werden die Kriterien für erhebliche Fehlverhalten irrefürhrend dargestellt. Bei Frage 8 behauptet man, es werde nur eine Frage gestellt. Dabei sind es 3 Prüfpunkte, die zu prüfen sind.
Der TÜV Süd als beliehenes Unternehmen im hoheitlichen Auftrag nutzt wohl aus, dass es sich anscheinend nicht um Verwaltungsakte handelt und keine Aufsichtsbehörde angegeben ist, die Einhalt gebietet.
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