beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Ex-Schwiegersohn möchte geliehenes Geld nicht erstatten
Vom 03.11.2014 | Frage zum Thema Familien- und Scheidungsrecht
Wir haben eine Tochter, die seit wenigen Monaten nun offiziell von Ihrem Mann geschieden ist. Unser ehemelige Schwiegersohn hat von uns ein Darlehen erhalten, im Jahre 2012. Zu diesem Zeitpunkt war meine Tochter mit unserem Ex.Schwiegersohn noch zusammenlebend und verheiratet.
Das Darlehen, in Höhe von 18.000.-Euro, haben wir schriftlich pers. mit unserem Ex-Schwiegersohn vereinbart, er in Raten a 300.-Euro zurückzuführt. Unser Ex. Schwiegersohn, hat diese Vereinbarung alleine unterzeichnete und von uns pers. das Geld ausgehändigt bekommen.
Nun stoppt er die Darlehensrückzahlung mit dem Hintergrund, er habe nun 9.000.- zurückgezahlt, den Rest sollten wir uns bei unserer Tochter holen, da Sie eine Ehe ohne weiteren Ehevertrag hatten und es somit eine Zugewinngemeinschaft sei.
Kann unser Ex. Schwiegersohn dieses Vorgehen so handhaben?
Für unser Verständnis gehört das getrennt:
1. Darlehen zwischen Ex-Schwiegerson und uns
2. Muss unser Ex-Schwiegersohn sich die 9.000.-Euro bei unserer Tochter holen
Ist dem so? Wie würden Sie verfahren wenn er die Zahlung weiter verweigert?
Das Darlehen, in Höhe von 18.000.-Euro, haben wir schriftlich pers. mit unserem Ex-Schwiegersohn vereinbart, er in Raten a 300.-Euro zurückzuführt. Unser Ex. Schwiegersohn, hat diese Vereinbarung alleine unterzeichnete und von uns pers. das Geld ausgehändigt bekommen.
Nun stoppt er die Darlehensrückzahlung mit dem Hintergrund, er habe nun 9.000.- zurückgezahlt, den Rest sollten wir uns bei unserer Tochter holen, da Sie eine Ehe ohne weiteren Ehevertrag hatten und es somit eine Zugewinngemeinschaft sei.
Kann unser Ex. Schwiegersohn dieses Vorgehen so handhaben?
Für unser Verständnis gehört das getrennt:
1. Darlehen zwischen Ex-Schwiegerson und uns
2. Muss unser Ex-Schwiegersohn sich die 9.000.-Euro bei unserer Tochter holen
Ist dem so? Wie würden Sie verfahren wenn er die Zahlung weiter verweigert?
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