beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Gilt Auszahlungsbetrag einer Lebensversicherung zum anzurechnenden Einkommen bei einer Ausgleichsrente nach dem BVG (OEG)?
Vom 27.03.2014 | Frage zum Thema Sozialrecht
Ich erhalte eine OEG-Rente bei 100% GdS nach dem BVG (OEG). Diese ist einkommensabhänig.
Dieses Jahr ist die Auszahlung einer Lebensversicherung fällig. Diese wurde vor Gewährung/Anerkennung der OEG-Rente abgeschlossen.
Gilt diese Auszahlungssumme nun als anzurechnendes Einkommen bei der Berechnung der Ausgleichsrente/OEG-Rente? Oder ist das umgewandeltes Vermögen und bleibt mir erhalten?
Dieses Jahr ist die Auszahlung einer Lebensversicherung fällig. Diese wurde vor Gewährung/Anerkennung der OEG-Rente abgeschlossen.
Gilt diese Auszahlungssumme nun als anzurechnendes Einkommen bei der Berechnung der Ausgleichsrente/OEG-Rente? Oder ist das umgewandeltes Vermögen und bleibt mir erhalten?
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