beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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Ölfelckbeseitigung auf öffentlichem Grund (Baulastträger)
Vom 22.05.2014 | Frage zum Thema Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 1.2.14 eine sogenannte Einliegerwohnung (Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen; Vermieter wohnen im Untergeschoss) im ersten Obergeschoss angemietet. Diese Wohnung habe ich fristgerecht zum 31.07.14 gekündigt.
Nun fordert das Vermieterehepaar mich seit Wochen auf, die Beseitigung entstandener Ölflecken -der Schadenverursacher ist dem Vermieterehepaar Namentlich bekannt- auf der öffentlichen Straße, die durch Abgrenzung einer Hecke und Pflastersteinen vom Grundstück des Vermieterehepaares getrennt ist, zu übernehmen.

Ich habe dem Vermieterehepaar bereits mitgeteilt, dass ich nicht der Schadenverursacher bin, nur Mieterin der noch angemieteten Wohnung und Sie mögen sich direkt mit dem Schadenverursacher in Verbindung setzten und diesem, da das Vermieterehepaar eine professionelle Reinigungsfirma beauftragen wird, diesem die Rechnung zukommen lassen.
Das Argument meiner Vermieter ist immer: Sie wissen, dass ich nicht die Verursacherin bin aber Ihre Mieterin und ich wäre daher die Ansprechpartnerin!

Aus meiner Sicht hat dieser entstandene Schaden (Sicht der Vermieter....es sieht optisch nicht schön aus und es könnte auch der Baulastträger auf Sie zukommen...)mit mir als Person und der Mietsache keine Relevanz.
Nebenbei hat der Schadenverursacher bereits zwei Mal versucht, die entstandenen Flecken zu entfernen. Diese sind auch schon, im Gegensatz zum Anfangsursprung, erheblich weniger geworden aber dennoch sichtbar. Außerdem kommen durch ständig parkende Kraftfahrzeuge neue Flecken dazu.
Dies habe ich auch angemerkt, dieses Argument wird aber durch meine Vermieter als Bagatelle abgetan.

Meine Frage: Bin ich als Mieterin für die Beseitigung dieses Schadens haftbar zu machen? Können meine Vermieter mir den entstandenen Schaden (der Schaden ist eigentlich ja dem Baulastträger entstanden) in Rechnung ggf. den einzufordernden Betrag von meiner noch auszustehenden Kaution in Abzug bringen? Wie soll ich mich verhalten, wenn tatsächlich die Rechnung der Beseitigung durch eine professionelle Firma kommt?

Ich bedanke mich jetzt schon für eine rasche Antwort Ihrerseits.

Mit freundlichem Gruß
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