beantwortet von: Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Straße 11
07749 Jena
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Sprachen:
Deutsch
Rechtsgebiete:
Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Grundstück- und Immobilienrecht, Kaufrecht, Makler- und Immobilienrecht, Marken- und Urheberrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Musikrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Schadensersatz- und Schmerzensgeldrecht, Schulrecht, Sportrecht, Vaterschaftsrecht, Verkehrsrecht, Werkvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilprozeßrecht, Zivilrecht, Zwangsvollstreckungsrecht
Pflichtteilsverzicht
Vom 16.02.2014 | Frage zum Thema Erbrecht
Notarurkunde vom 18.09.2001
Zwischen Eltern und Sohn
Sohn: Habe die doppelte Staatsbürgerschaft, im Vertrag wurde falsche Adresse angegeben, zu diesem Zeitpunkt war mein Wohnsitz in Kroatien, war aber meinen Eltern bekannt.
Folgendes Problem:
Darlehnszeitpunkt 01.10.2001 - 30.09.2003 Fälligkeit, autom. Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Rückzahlung erfolgte nicht, da Vater mündl. darauf verzichtete, verstarb 2008, Erbe meine Mutter.
Bis zum heutigen Zeitpunkt, wurde keine Forderung gestellt, oder ein Titel beantragt.
" Der Pflichtteilsverzicht steht jedoch unter der auflösenden Bedingung, dass ich spätestens zum Ende der vorstehend vereinbarten Laufzeit des Darlehens das gesamte einbekannte Darlehnskapital samt Zinsen an den Gläubiger ( oder zumindest an einen von Ihnen ) zurückbezahlt hat.
Ist so eine Klausel rechtens, und ist die Forderung überhaupt noch zu Vollstrecken, da ich in den 11 Jahren kein einziges mal eine schriftl. Aufforderung dazu bekam.
Die Frage stellt sich hier, ob der Pflichtteilsverzicht dann überhaupt noch Geltung hat, da es nichts ändern würde, wenn ich auch die Summe jetzt zurückbezahlen würde, im Grunde ist es ein Knebelvertrag, da ich den Rückzahlzeitpunkt verpasst habe, aufgrund der Aussage meines Vaters.
Zwischen Eltern und Sohn
Sohn: Habe die doppelte Staatsbürgerschaft, im Vertrag wurde falsche Adresse angegeben, zu diesem Zeitpunkt war mein Wohnsitz in Kroatien, war aber meinen Eltern bekannt.
Folgendes Problem:
Darlehnszeitpunkt 01.10.2001 - 30.09.2003 Fälligkeit, autom. Zwangsvollstreckungsunterwerfung.
Rückzahlung erfolgte nicht, da Vater mündl. darauf verzichtete, verstarb 2008, Erbe meine Mutter.
Bis zum heutigen Zeitpunkt, wurde keine Forderung gestellt, oder ein Titel beantragt.
" Der Pflichtteilsverzicht steht jedoch unter der auflösenden Bedingung, dass ich spätestens zum Ende der vorstehend vereinbarten Laufzeit des Darlehens das gesamte einbekannte Darlehnskapital samt Zinsen an den Gläubiger ( oder zumindest an einen von Ihnen ) zurückbezahlt hat.
Ist so eine Klausel rechtens, und ist die Forderung überhaupt noch zu Vollstrecken, da ich in den 11 Jahren kein einziges mal eine schriftl. Aufforderung dazu bekam.
Die Frage stellt sich hier, ob der Pflichtteilsverzicht dann überhaupt noch Geltung hat, da es nichts ändern würde, wenn ich auch die Summe jetzt zurückbezahlen würde, im Grunde ist es ein Knebelvertrag, da ich den Rückzahlzeitpunkt verpasst habe, aufgrund der Aussage meines Vaters.
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