beantwortet von: Rechtsanwältin Prof. Dr. jur. Maria Mustermann
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Rückforderung einer Abfindung aus ATZ-Vertrag
Vom 17.01.2015 | Frage zum Thema Arbeitsrecht
In meinem ATZ-Vertrag aus 2011 wurde eine Abfindung wegen möglicher Rentenkürzungen vereinbart und inzwischen auch gezahlt. Aufgrund der ganz neuen Gesetzeslage ( ab 1.7.2014 ) können besonders längjährig Beschäftige jedoch ohne Abschläge in Rente gehen. Ist der Arbeitgeber berechtigt, die bereits gezahlte Abfindung aufgrund der nicht eingetretenen Rentenkürzung ganz oder teilweise zurückzufordern. Da mein Anspruch auf Altersrente bereits schon zum 1.6.2014 bestand, habe ich einen Monat auf Rentenzahlung verzichtet, um in den Genuss der abschlagsfreien Rente ab 1.7.2014 zu kommen.
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